Das Thermozelt für Flüchtlinge, das das Landratsamt Unterallgäu bereits Ende vergangenen Jahres im Gewerbegebiet von Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht belegt werden. Grund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Dieser gibt der Gemeinde Tussenhausen in zweiter Instanz recht. Zuvor hatte das Bayerische Verwaltungsgericht die Sicht des Landratsamtes bestätigt und in erster Instanz die Klage abgewiesen. Geflüchtete werden in der Halle früher oder später jedoch trotzdem einziehen - die Frage ist nur, wann.
Tussenhausen