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Türkheim: Überraschender Nachschlag im Türkheimer Steuerskandal

Türkheim

Überraschender Nachschlag im Türkheimer Steuerskandal

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    Jahrelang beschäftigte der “Türkheimer Steuerskandal“ die Öffentlichkeit: Ein Mitarbeiter der Kämmerei hatte über Jahre hinweg Steuerbescheide nicht bearbeitet und wurde dafür 2018 zu einer elfmonatigen Strafe zur Bewährung verurteilt. Juristisch war der Fall damit aber noch lange nicht abgeschlossen.
    Jahrelang beschäftigte der “Türkheimer Steuerskandal“ die Öffentlichkeit: Ein Mitarbeiter der Kämmerei hatte über Jahre hinweg Steuerbescheide nicht bearbeitet und wurde dafür 2018 zu einer elfmonatigen Strafe zur Bewährung verurteilt. Juristisch war der Fall damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Foto: Alf Geiger (Archivbild)

    Während in Türkheim alle davon ausgingen, dass das Thema Steuerskandal endgültig erledigt ist, beschäftigte sich das oberste deutsche Steuergericht damit – weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. Der 4. Senat des Bundesfinanzhofs hat nun ein Urteil gefällt, das einem nachträglichen juristischen Paukenschlag gleichkommt: Die vom Finanzamt Mindelheim eingelegte Revision wurde als „unbegründet“ zurück gewiesen.

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