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Türkheim/Irsingen: Irsinger laufen weiter Sturm gegen neuen Bebauungsplan der Dorfmitte

Türkheim/Irsingen

Irsinger laufen weiter Sturm gegen neuen Bebauungsplan der Dorfmitte

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    So hat sich der Grünordnungsplan für Irsingen über die vergangenen Monate geändert: Von den beiden Grünstreifen in Westen und Osten (links) blieb erst nur die abgespeckte Version (Mitte) übrig. Doch auch damit konnten weder die Irsinger noch die Türkheimer Gemeinderätinnen und Gemeinderäte leben. Übrig geblieben ist die Version, die nur noch im Osten an der Wertach einen Grünstreifen vorsieht, in dem keinerlei Bebauung erlaubt ist.
    So hat sich der Grünordnungsplan für Irsingen über die vergangenen Monate geändert: Von den beiden Grünstreifen in Westen und Osten (links) blieb erst nur die abgespeckte Version (Mitte) übrig. Doch auch damit konnten weder die Irsinger noch die Türkheimer Gemeinderätinnen und Gemeinderäte leben. Übrig geblieben ist die Version, die nur noch im Osten an der Wertach einen Grünstreifen vorsieht, in dem keinerlei Bebauung erlaubt ist. Foto: Lars Consult (Grafik)

    Gleich ein „heißes Eisen“ steht auf der Tagesordnung der ersten Sitzung des Türkheimer Gemeinderates nach den Sommerferien im Sieben-Schwaben-Saal. Mit einem Satzungsbeschluss will der Gemeinderat

    „Anlieger wurden hierzu nie befragt und haben dies, wenn überhaupt erst im Nachgang erfahren“, schreibt ein Anlieger an unsere Redaktion: „Auch wir haben dieses Thema aufgrund des uns „drohenden“ Stadels erst spät aufgegriffen und können die Verfahrensweise mit insgesamt vier Änderungen zugunsten eines einzelnen oder weniger nicht nachvollziehen“, heißt es in dem Schreiben weiter. Und auch die Kostenübernahme erscheint den Anliegern „in keiner Weise alltäglich“.

    Türkheimer Unterzeichner fordern ihre Interessen zu schützen

    Die Unterzeichner fordern die Gemeinde Türkheim und die Gemeinderäte aus „unsere Interessen und Anliegen zu schützen und diesen entsprechend zu handeln.“ Die Unterzeichner erheben daher Einspruch gegen die 4. Änderung des innerörtlichen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Irsingen“. Nach der derzeitigen Planung mit einer maximalen Gebäudehöhe von zehn Metern und Grundfläche je Gebäude maximal 150 Quadratmetern mit nur 0,8 H Abstandsfläche sehen sich die Anlieger „massive und unkalkulierbare Risiken und Einschränkungen in Sachen Immission (Lärm, Geruch, Staub und Luftverschmutzung), Beschattung unserer Gebäude und Grünflächen sowie sonstiger Risiken wie nicht kalkulierbarer Wasser-, und Regenablauf durch Zufahrten und Gebäude ohne bisher vorgesehen Kanalisation oder Drainagenverlegung“ ausgesetzt.

    Bodenversiegelung und Bebauung von innerörtlichen Grünflächen sei „in Zeiten von Klimawandel und Ressourcenschonung nicht akzeptabel.“ Außerdem sei aus ihrer Sicht „das Nichteinholen eines Umweltberichts sowie das Fehlen von Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar seien, „nicht akzeptabel und führen die aufgeführten Punkte ad absurdum“, so die Anlieger. Eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung/Untersuchung sei „ebenso wie ein Immissionsgutachten zwingend erforderlich.“ Weiter heißt es in dem Schreiben: „Auf Flurstücknummer 44, Dorfstraße 41, gelten die Mindestabstände in einem Dorfgebiet zwischen Stall- und Wohngebäude von 42 Metern und zu Fahrsilos von 25 Metern . Diesen verabschiedeten und gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand erwarten wir auch in diesem Verfahren.“

    Mögliche Überflutungen im Türkheimer Gebiet

    Die Anlieger folgen demnach der ursprünglichen Auffassung auch des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros, dass „für sonstige landwirtschaftlich genutzte Bauten mindestens 15 Meter Abstand einzuhalten sind.“ Der Entfall von privaten Grünflächen im Westen des Planungsgebiets sei nicht akzeptabel und schränke das bisherige Dorfbild zu sehr ein, sind die Anlieger überzeugt. Der Hinweis des Planungsbüros, wonach sich „der nordöstliche Bereich des Geltungsbereichs im wassersensiblen Bereich befinde“ und dass bei „extremen Hochwasserereignissen Überflutungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können“, veranlasste die Anlieger bereits dazu, hier auf mögliche Schadensersatzansprüche hinzuweisen, „sollte sich durch die neue Bebauung

    Das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro habe zudem die Einholung einer Bodenuntersuchung durch ein geologisches Fachbüro empfohlen verbunden mit dem Hinweis, dass ein „Großteil des Plangebietes bereits versiegelt ist, und somit wichtige Bodenfunktionen hier bereits erheblich reduziert oder vollständig verloren gegangen sind…“. Die Anlieger fordern den Gemeinderat daher erneut auf, diesen Punkt vorab fachkundig untersuchen zu lassen. Ziel des innerörtlichen Bebauungsplans sei einst unter anderem gewesen, die den Ort prägenden Grünbereiche zu erhalten, heißt es in dem Schreiben weiter: „Dem schließen wir uns an und fordern Sie auf, dem nachzukommen. Sie sollten uns als die angrenzenden Bestandsbewohner vor diesen nicht absehbaren Risiken und Einschränkungen schützen.“

    Türkheimer Anlieger fordern Mindestabstand als Kompromiss

    Als Kompromiss und „vor allem, um weitere Kosten für die Allgemeinheit zu sparen und das Verfahren nicht über Jahre hinzuziehen“, schlagen die Anlieger „die Einhaltung einer Zehn-Meter-Mindestabstandsgrenze vor. Die Irsinger wollen auch kritisch hinterfragen, ob die „bereits angefallen Kosten für Planung, Umplanung, Änderung etc. im Interesse der Allgemeinheit sind und somit von allen Bürgern zu tragen sind oder ob es sich vielmehr um das Interesse Einzelner handelt?“ Warum die inzwischen vierte Änderung des innerörtlichen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Irsingen“ eine so lange und durchaus emotionsgeladene Vorgeschichte hat, ist nicht so ganz leicht zu erklären: Eigentlich wollte der Gemeinderat nur den Irsinger Dorfkern in seiner Ursprünglichkeit schützen und verhindern, dass der bäuerliche Charakter verloren geht.

    Tatsächlich hat der Irsinger Dorfkern den Charme, den man sich wohl unter einem typischen schwäbisch-allgäuerischen Dörfchen so vorstellen möchte: Eine lange Dorfstraße, an der sich die Bauernhöfe wie an einer Kette aufreihen, der Dorfplatz, die Kirche – eine Idylle. Und damit das so bleibt, wurde ein Planungsbüro beauftragt, einen Bebauungsplan für diesen innerörtlichen Bereich auszuarbeiten, der die Interessen der Irsinger Dorfbewohner berücksichtigen und den dörflichen Charakter auf lange Sicht bewahren sollte. Und damit ging der ganze Schlamassel los … Um ein Ende der Diskussionen zu ermöglichen, nahm Bürgermeister Christian Kähler in den Beschluss noch den Zusatz auf, dass in diesem Bereich Gebäude maximal 150 Quadratmeter Grundfläche nicht überschreiten dürfen. Die Mehrheit im Gemeinderat stimmte dann für diesen Vorschlag, doch die Entscheidung fiel denkbar knapp aus: Neun Stimmen dafür, sieben dagegen. Ob es dabei bleibt, wird die Donnerstagssitzung zeigen müssen.

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