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Türkheim: Hohe Bäume und Planungsfehler

Türkheim

Hohe Bäume und Planungsfehler

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    In Türkheim sind einige Bäume so hoch gewachsen, dass sie gefällt werden müssen. Dies und andere Themen sorgten im Gemeinderat für Diskussionen. (Symbolbild)
    In Türkheim sind einige Bäume so hoch gewachsen, dass sie gefällt werden müssen. Dies und andere Themen sorgten im Gemeinderat für Diskussionen. (Symbolbild) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

    Die Bäume südlich des Lärmschutzwalls „Am Katzenbuckel“ sind hochgewachsen und müssen zurückgeschnitten werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Sportstätten (Tennis, Eisstadion und Fußballplatz) wurde 1998 südlich und östlich des Baugebietes ein Lärmschutzwall errichtet. Jetzt haben sich Anlieger beschwert, weil die Bäume entlang des Lärmschutzwalls Jahrzehnte nicht zurückgeschnitten wurden und mittlerweile so massiv sind, dass ihr Schattenwurf die Gärten und auch die PV-Anlagen auf den Hausdächern beeinträchtigt. Im Bauausschuss soll nun darüber diskutiert werden, ob die Bäume komplett gefällt werden sollen. Eine Ersatzpflanzung ist nicht vorgesehen, da viele Büsche vorhanden sind. Jetzt sollen bis zu vier besonders groß gewachsene Bäume gefällt werden, entschied der Bauausschuss. Bei einem Ortstermin mit den Anliegern soll besprochen werden, welche Bäume von einer Fachfirma gefällt werden sollen, wie Bauamtsleiter Lothar Rogg auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte.

    Eine Efeuhecke an der Altbgm.-Schäffler-Straße beschäftigte die Gemeinderäte im Bauausschuss. Entsprechend der Einfriedungssatzung dürfen offene Zäune entlang des öffentlichen Straßengrundes eine Höhe von 1,20 Meter nicht überschreiten. Nichtbauliche Anlagen, also Bäume, Sträucher und Hecken, sind von der Einfriedungssatzung ausgenommen und dürfen als Sichtschutz höher wachsen. Die Hausbesitzer möchten entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit einem Abstand von 0,50 Meter zum öffentlichen Grund eine Efeu-Hecke als Sichtschutz pflanzen. Allerdings benötigt der Efeu eine Rankhilfe in Form von Pfosten mit Stahlseilen. Ein Rankelement besteht aus fünf Pfosten, welche mit Stahlseilen verbunden sind. Die Höhe der Rankhilfe beträgt 1,70 Meter. Sobald die Rankelemente mit dem Efeu eingewachsen sind, soll weder von den Pfosten als auch von den Stahlseilen nichts mehr erkennbar sein, da der Efeu ganzjährig grünblättrig bleibt.

    Ein Kompromissvorschlag wurde im Türkheimer Gemeinderat abgelehnt

    Im Bauausschuss musste jetzt entschieden werden, ob einer Befreiung von der Einfriedungssatzung zugestimmt werden kann, da die Rankhilfe (Pfosten und Stahlseile) mehr als 1,20 Meter Höhe aufweisen. Josef Vogel (Freie Wähler) und Markus Schöffel (SPD) warnten jedoch davor, Präzedenzfälle zu schaffen – schließlich mussten sich andere Grundstückseigentümer bis jetzt ebenfalls an die Einfriedungssatzung halten. Bürgermeister Christian Kähler war der Ansicht, dass hier schon unterschieden werden sollte zwischen einer Betonmauer und einer offenen Einfriedung mit Stahlseilen. Christian Schreiber (CSU) und Peter Ostler (Wählervereinigung) schlugen eine Kompromisslösung vor: eine Höhe von 1,50 Metern. Letztendlich wurde aber dem Wunsch des Bauherrn mit einer Höhe von 1,70 Meter zugestimmt.

    Die Firma Toyota Maurer in der Tussenhauser Straße will künftig auch große Nutzfahrzeuge mit ins Programm aufnehmen und will daher in der bestehenden Werkstatt der Einbau einer zusätzliche Sechs-Tonnen-Hebebühne einbauen. Aufgrund der neuen Hebebühne muss das Reifenlager in den Werkstatträumen weichen. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze befindet sich eine genehmigte Lagerhalle, erläuterte Bauamtsleiter Lothar Rogg den Gemeinderäten. In dieser Lagerhalle sollen zukünftig die Reifen untergebracht werden. Nachdem das Reifenager die komplette bestehende Halle in Anspruch nehmen werde, müssen die bisher gelagerten Gegenstände weichen. Damit zukünftig die Anhänger, Schneeräumer und Stapler weiterhin im trockenen verbleiben können ist direkt neben der Lagerhalle ein weiterer Anbau nun geplant. Die neue Lagerhalle soll direkt im Anschluss an die bestehende Halle um 14 Meter nach Norden in Richtung Tussenhauser Straße erweitert werden Die Zustimmung zu dieser Bauvoranfrage war einstimmig.

    Ein Planungsfehler des Ingenieurbüros im Baugebiet „Westlich der Stockheimer Straße“ in Irsingen macht einem Hausbesitzer Probleme: Da seine Zufahrt zu seinem Baugrundstück mit 3,50 Meter wesentlich schmaler ist als bei den anderen Baugrundstücken im Baugebiet, will der Bauherr abklären, ob er auf der westlichen Grundstücksseite ein Tor mit drei Meter Breite einbauen darf, weil aufgrund der schmalen Zufahrtsstraße das Rangieren mit einem Anhänger sehr schwierig sei. Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag zurückgestellt und die Bauverwaltung beauftragt, Rücksprache mit dem Landratsamt bezüglich dem Einbau eines Tores innerhalb der Ortsrandeingrünung zu halten. Dieses Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde hat laut Bauamtsleiter Lothar Rogg inzwischen stattgefunden und das Landratsamt stimme aufgrund des Planungsfehlers bei der Erschließungsstraße dem Bau eines Tores auf der Westseite zu. Der Türkheimer Bauausschuss muss sich im Januar daher erneut mit dem Thema befassen.

    Erneut hat die nachträgliche Genehmigung eines Wintergartens den Türkheimer Bauausschuss beschäftigt: Eine Familie hat im Laternenweg einen Wintergarten errichtet, der jedoch die Baugrenze überschreitet. Bauamtsleiter Lothar Rogg erinnerte daran, dass dieser nachträgliche Bauantrag angesichts der Überschreitung der Baugrenze vom Bauausschuss schon einmal abgelehnt wurde und das Landratsamt mittlerweile den Bauherrn zu einem Rückbau aufgefordert hat. Jetzt bat die Familie erneut um eine Möglichkeit, den Wintergarten noch umzuplanen und nicht abreißen zu müssen.

    Josef Vogel erinnerte daran, dass dieser Bauantrag bereits intensiv diskutiert worden sei und der Überschreitung der Baugrenze ausdrücklich nicht zugestimmt wurde. Seiner Ansicht nach könne dieser Beschluss nicht aufgehoben werden, da keine neuen Fakten vorliegen. Das Landratsamt Unterallgäu hat inzwischen aber auch mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Baugrenze möglich wäre, falls der Markt Türkheim eine Zustimmung ausspricht. Marcus Jakwerth (Freie Wähler) wollte dem Bauherrn keine böse Absicht unterstellen, vielmehr habe die Baufirma des Wintergartens einen Fehler gemacht. „Hier wurde der Bauherr falsch beraten“, so Jakwerth. Der Bauherr könne zwar juristisch gegen die Fachfirma vorgehen, aber: „Der Bauausschuss wird nun wieder als Schuldiger dargestellt, sollte es zu einem Rückbau kommen“, ist Jakwerth überzeugt. Peter Ostler erinnerte daran, dass eine Überschreitung der Baugrenze unzulässig ist und sich bis jetzt alle Bauherren an die Festsetzungen des Bebauungsplanes gehalten hätten. Nach der Aussprache waren sich die Gemeinderäte einig, dass sie von ihrem bereit gefassten Beschluss nicht abrücken wollen. Die Gründe sollen dem Landratsamt Unterallgäu noch einmal mitgeteilt werden.

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