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Türkheim: Das erste Tinyhaus in Türkheim kann gebaut werden

Türkheim

Das erste Tinyhaus in Türkheim kann gebaut werden

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    In Türkheim wird viel gebaut. Der örtliche Bauausschuss hat daher viel zu tun.  Symbolfoto
    In Türkheim wird viel gebaut. Der örtliche Bauausschuss hat daher viel zu tun. Symbolfoto Foto: Melissa Erichsen

    Ein Kuhstall zum Wohnen, ein Tinyhaus und ein Doppelstabmattenzaun – insgesamt zehn Tagesordnungspunkte hatten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte im Bauausschuss abzuarbeiten, was dank der detaillierten Vorbereitung durch Lothar Rogg vom Bauamt zügig über die Bühne ging.

    Mehrfamilienhaus fällt im Türkheimer Gemeinderat durch

    Diskussionsbedarf gab es gleich beim ersten Bauantrag: An der Kirchenstraße soll ein Mehrparteienhaus entstehen, das im Rahmen einer Bauvoranfrage im Jahr 2019 als Zehnparteien-Haus genehmigt worden war.

    Nun soll auf zwölf Parteien aufgestockt werden; damit ändert sich unter anderem auch die Firsthöhe des Gebäudes von ursprünglich 12,50 Meter auf 13,35 Meter. Damit würde die Umgebungsbebauung deutlich überschritten – ein Umstand, der den meisten Gemeinderäten nicht gefiel.

    So sehr die Aufstockung der Wohneinheiten begrüßt wurde, sollte doch kein Präzedenzfall geschaffen werden, so Marcus Jakwerth (Freie Wähler). Der Bauantrag wurde mit sechs gegen zwei Stimmen abgelehnt, wobei Bürgermeister Kähler deutlich machte, dass eine Erhöhung der Wohneinheiten kein Problem sei – allerdings nur im Rahmen der ursprünglich genehmigten Bauvoranfrage.

    Eine Anfrage auf Errichtung eines Doppelhauses im neuen Baugebiet in Irsingen wurde mit vier zu vier Stimmen abgelehnt. Auf dem Grundstück ist laut Bebauungsplan nur die Errichtung eines Einfamilienhauses zulässig, beantragt wurde eine Befreiung dieser Festsetzung. Anna Kristin Josten, (Die Grünen) und Anna Maria Huber (CSU) sprachen sich gegen die Ausnahmeregelung aus.

    Schließlich seien alle Eigentümer vorher befragt worden, der Bebauungsplan entsprechend erstellt worden. Josef Vogel (Freie Wähler) und Marcus Jakwerth sahen zusätzlich ein Problem mit der Zufahrt, wenn ein Doppelhaus entstehen würde. Errichtet werden kann dagegen ein Doppelhaus an der Krautgartenstraße.

    Wie in Türkheim aus einem alten Kuhstall eine Wohnung wird

    Einigkeit herrschte bei den Räten auch bei der Genehmigung eines Tinyhauses auf einem Grundstück an der Oberjägerstraße. Ob die geplante Tinyhaus-Siedlung an der Wertach in der nächsten Gemeinderatssitzung am 20. Oktober behandelt wird, war am Freitag nicht zu erfahren: Das Rathaus ist diese Woche geschlossen.

    Zugestimmt hat der Bauausschuss auch der Errichtung einer Terrassenüberdachung und eines Carports an der Bürgermeister-Singer Straße sowie dem Bau einer Spülrinne beim Kraftwerk Türkheim und dem Bau einer Betriebsleiterwohnung an der Merowingerstraße.

    Ebenfalls einstimmig zugestimmt wurde der Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung eines ehemaligen Kuhstalls zu Wohnraum auf einem Grundstück am Hochstattweg. Der Stall soll mit 140 Quadratmetern zur Wohnfläche umgebaut werden, zusätzlich sind noch eine Werkstatt und zwei Pferdeboxen geplant. „Das ist doch ein schönes Beispiel dafür, was man mit einem alten Kuhstall machen kann“, bewertete Huber das Projekt.

    Da es sich um eine Baumaßnahme im Außenbereich handelt, liegt die Entscheidung beim Landratsamt – ebenso wie bei der Bau- voranfrage zur Errichtung eines Austragshauses auf einem Grundstück an der Römerstraße. „Wir machen hier ein Fass auf und schaffen einen Präzedenzfall, das geht gar nicht“, wehrte sich Peter Ostler (Wählervereinigung Türkheim) gegen das geplante Vorhaben. Außerdem störten sich einige Gemeinderäte daran, dass der geplante Bungalow mit den bestehenden Gebäuden keine Einheit bilden würde. Gegen zwei Stimmen wurde der Bauvoranfrage dennoch zugestimmt. Ein Doppelstabmattenzaun auf einem Grundstück an der Stettiner Straße sorgt für Unstimmigkeiten unter Nachbarn.

    Ein Zaun sorgt in der Stettiner Straße in Türkheim für Ärger

    Grundsätzlich ist dort nur eine Zaunhöhe von 1,20 Meter zulässig, nach mündlicher Genehmigung des Nachbarn wurde nun ein Zaun von 1,80 Meter Höhe errichtet. Wie Rogg ausführte, habe der betroffene Nachbar erst nachträglich von der Einschränkung bezüglich der Höhe erfahren, und fühlte sich nun getäuscht. Den Antrag auf Befreiung der

    Bürgermeister Kähler sah, ebenso wie die anderen Räte, keine Veranlassung, sich in eine Nachbarschaftsauseinandersetzung einzumischen. „Da müssen die sich schon einigen.“ Für Josten war die Angelegenheit klar. „Alle anderen müssen sich auch an die Zaunhöhe halten, die wurde nun mal so festgelegt.“

    Zurückgestellt wurde ein Antrag auf Errichtung eines Dachüberstandes an einen bestehenden Stall auf einem Grundstück an der Angerstraße. Da es sich bei dem Grundstück um eine Gewerbegrundstück handelt, auf dem neben dem Gewerbe auch ein Streichelzoo und ein Ausstellungsraum sowie ein Bistro entstehen soll, waren sich die Räte einig, dass der Bauwerber bis zur nächsten Sitzung erst einmal ein Gesamtkonzept vorlegen müsse.

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