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Fußball: Saisonabbruch: Allgäuer Fußballvereine dürfen mitentscheiden

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Saisonabbruch: Allgäuer Fußballvereine dürfen mitentscheiden

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    Gespanntes Warten: Der FC Loppenhausen wäre bei einem Saisonabbruch nach Paragraf 93 eigentlich aus der Kreisklasse Allgäu 1 abgestiegen. Nun aber könnte eine Umfrage des BFV unter den Vereinen doch noch den Klassenerhalt bedeuten.
    Gespanntes Warten: Der FC Loppenhausen wäre bei einem Saisonabbruch nach Paragraf 93 eigentlich aus der Kreisklasse Allgäu 1 abgestiegen. Nun aber könnte eine Umfrage des BFV unter den Vereinen doch noch den Klassenerhalt bedeuten. Foto: Andreas Lenuweit

    Gut drei Wochen sind seit der Bekanntmachung des Bayerischen Fußballverbandes (BFV), die Spielzeit 2019/21 abzubrechen, vergangen. Als am 13. April das bayerische Kabinett den Lockdown für den Amateursport bis 9. Mai (und mittlerweile bis 6. Juni) verlängerte, war klar, dass eine Fortsetzung der bis dato unterbrochenen Saison nicht mehr möglich sein würde. Nun sollen die Vereine darüber abstimmen, nach welchen Kriterien die Spielzeit abgebrochen werden soll. Eine der Möglichkeiten hat Auswirkungen auf die nächsten zwei Jahre.

    Neben der vom BFV favorisierten und in Paragraf 93 der Spielordnung verankerten Lösung, Auf- und Absteiger mittels der Quotientenrechnung zu ermitteln, soll es nun eine weitere Möglichkeit geben. Nämlich die, nur Aufsteiger zu ermitteln und auf Absteiger zu verzichten. Grund hierfür dürften die zahlreichen Protestschreiben sein, die beim BFV nach der Bekanntgabe des Saisonabbruchs eingingen. Eine sechsköpfige Arbeitsgruppe beschäftigte sich fortan damit, eine für die große Mehrheit verträgliche Lösung aufzuzeigen.

    BFV sieht Verband nicht als Einbahnstraße

    „Für uns in der Arbeitsgruppe war klar, dass wir alle diese Meinungen nicht einfach übergehen. Ein Verband ist keine Einbahnstraße, so verstehen wir uns als Gremium auch nicht“, sagt BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der jener Arbeitsgruppe vorsitzt. „Deshalb war es unser Ziel, unter Berücksichtigung der Vielzahl rechtlicher und spieltechnischer Belange zu prüfen, inwieweit es möglich ist, eine Entscheidung auf breiter demokratischer Basis herbeizuführen.“

    Herausgekommen sind dabei nun folgende zwei Möglichkeiten:

    Paragraf 93 Die Saison wird wie im sogenannten „Abbruch-Paragrafen 93“ der Spielordnung gewertet, sprich: Anhand der Quotientenregelung (Punkte : Anzahl der absolvierten/gewerteten Spiele) werden Auf- und Absteiger ermittelt. Die Relegationsspiele werden ausgesetzt, die auf Relegationsplätzen stehenden Mannschaften verbleiben in ihrer Spielklasse.

    Nur Auf-, kein Abstieg Hierbei käme zwar auch die Quotientenregelung zum Einsatz. Allerdings werden damit nur Aufsteiger ermittelt (Meister und Mannschaften auf dem Relegationsplatz). Mannschaften auf dem Abstiegsrelegationsplatz oder direkten Abstiegsplätzen würden ihren Startplatz in der jeweiligen Spielklasse für die kommende Saison 2021/22 behalten.

    Das Problem bei letzter Möglichkeit liegt auf der Hand: Gib es nur Aufsteiger jedoch keine Absteiger, wachsen die Ligenstärken ab der A-Klasse aufwärts an. Beispiel Kreisliga Allgäu Mitte: Der TSV Mindelheim darf als Meister, die DJK Ost-Memmingen als Relegant aufsteigen. Weil jedoch die drei potenziellen Absteiger – ASV Fellheim, TV Woringen und FSV Lamerdingen – in der Liga bleiben und dazu noch die Meister und Releganten der beiden Kreisklassen Allgäu 1 und 2 (SV Memmingerberg, SV Steinheim sowie TSV Kirchheim, FC Buchloe) dazukommen, käme die ohnehin schon große Kreisliga Mitte in der kommenden Saison auf 17 Mannschaften.

    Die Folge ist ein verschärfter Abstieg in den folgenden Spielzeiten

    Der BFV weist vorsorglich schon einmal darauf hin, dass diese Lösung für die kommenden zwei Spielzeiten einen verschärften Abstieg zur Folge hat, um zur Saison 2023/24 wieder die ursprüngliche Soll-Stärke zu erreichen. Eine Prognose, wie sich dies auf die einzelnen Ligen auswirkt, will der Verband in der kommenden Woche für die einzelnen Bezirke erstellen und den Vereinen in virtuellen Info-Seminaren vorstellen.

    Sollte die Mehrheit der bayerischen Vereine für die Lösung „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ votieren, müsste der BFV am 18. Mai einen außerordentlichen Verbandstag einberufen. Nur dieser könne nämlich den geltenden Paragrafen 93 auflösen beziehungsweise der gewünschten Regelung anpassen. Wird die Lösung im Sinne des Paragrafen 93 mit Auf- und Absteigern mehrheitlich bevorzugt, kann der BFV den Saisonabbruch und deren Wertung am 18. Mai auch formal beschließen.

    Das jetzt vom BFV-Vorstand verabschiedete Vorgehen gilt für den Ligen-Spielbetrieb bei den Frauen (ab Bayernliga abwärts) und Herren (ab Regionalliga abwärts) sowie dem Verbandspokal-Wettbewerb der Frauen.

    Erst Online-Seminare, dann Online-Abstimmung

    Vor der digitalen Umfrage zum Meinungsbild sollen in allen sieben Fußball-Bezirken am 14. und 15. Mai Online-Seminare stattfinden, in denen den Vereinen die Auswirkungen der beiden Modelle detailliert aufgezeigt werden. Die Online-Abfrage des Meinungsbildes – jeder Mitgliedsverein, der am Erwachsenenspielbetrieb teilnimmt, besitzt eine Stimme – soll dann vom 14. bis 18. Mai durchgeführt werden. Den exakten Zeitpunkt und den jeweiligen Abstimmungslink wird der BFV den Vereinen zeitnah über das offizielle Vereinspostfach zustellen – ebenso wie zuvor die Termine für die sieben geplanten Info-Veranstaltungen.

    In den Ligen mit Unterallgäuer Beteiligung könnten übrigens folgende Mannschaften von der Abstimmung „Kein Absteiger“ profitieren: ASV Fellheim, TV Woringen, FSV Lamerdingen (alle Kreisliga Mitte), SSV Markt Rettenbach, FC Loppenhausen (beide Kreisklasse 1), SC Eppishausen, TV Waal (beide Kreisklasse 2) und der SV Frechenrieden (A-Klasse 2). Als Vizemeister dürften die DJK Ost-Memmingen (Kreisliga Mitte), SV Steinheim (Kreisklasse 1), FC Buchloe (Kreisklasse 2), SC Unterrieden (A-Klasse 2), SV Oberrieden II (B-Klasse 2), ASV Fellheim II (B-Klasse 6) und TSV Zaisertshofen II (B-Klasse 8) ohne Relegation aufsteigen.

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