„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören [...] der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen [...].“ Das ist der Wortlaut des Regierungsbeschlusses zu den neuen Beschränkungen, die ab 2. November bundesweit in Kraft treten.
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