Mit Beginn der Osterferien wollte der Skyline Park wieder seine Pforten öffnen. Daraus wird wohl nichts und daher hat der Chef des Skyline Parks, Joachim Löwenthal überhaupt kein Verständnis für die Entscheidung der Staatsregierung, dass Zoologische Gärten wieder geöffnet werden dürfen, Freizeitparks dagegen nicht. Löwenthal hält das für diskriminierend - und ist mit seiner Meinung nicht allein.
Skyline Park: Zoos und Freizeitparks sollten gleich behandelt werden
Der Unterallgäuer Parkchef Löwenthal unterstützt die Forderungen des Verbandes Deutscher Freizeitparks (VDFU) an den Bayerischen Ministerpräsidenten nach einer „Gleichstellung von Freizeitparks gegenüber Zoologischen Gärten und anderen Freizeiteinrichtungen“.
So sei es nicht akzeptabel, dass der Freistaat die Öffnung der Zoologischen Gärten bei einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 erlaubt, gleichzeitig die Freizeitparks aber „gänzlich unberücksichtigt“ blieben.
Schließlich seien die Verkehrsflächen beider Einrichtungstypen „vergleichbar gestaltet und organisiert“, so Löwenthal und der VDFU. Zudem sei die Besucherstruktur identisch und in beiden Einrichtungen sei man mit „mit denselben epidemiologischen Herausforderungen konfrontiert“.
Der einzige Unterschied sei, dass Zoos in der Infektionschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern dem Bereich Kultur zugeordnet sind, Freizeitparks dagegen zum Bereich Freizeit gezählt werden. Daher sei eine verzögerte Wiedereröffnung der Freizeitparks im Vergleich zu Zoos „nicht zu rechtfertigen“. So sei auch der Freiluftanteil bei den weitläufigen Freizeitparks in ländlicher Lage im Vergleich zu den meist stadtnah gelegenen Zoos größer. In den Zoos seien die Tiere die Attraktionen, in den Freizeitparks die Fahrgeschäfte. Ein erhöhtes Infektionsrisiko sei hier „wissenschaftlich nahezu ausgeschlossen“.
Das Hygienekonzept im Skyline Park hat sich in der vergangenen Saison bewährt
Zudem habe sich das Hygienekonzept im Skyline Park in der vergangenen Saison bestens bewährt, so Löwenthal. Alle Wartebereiche haben entsprechende Abstandsregelungen und Shows sind sowieso untersagt, sodass es gar nicht erst zu längerem Zusammenstehen komme, wodurch Infektionen begünstigt werden könnten. Anders jedoch in den Zoos, wo die Besucher an den Attraktionen, also den Tiergehegen, stehen bleiben.
Löwenthal und der VDFU fordern daher schnellstmöglich eine „sachliche Begründung“ für die aus ihrer Sicht „diskriminierende“ Entscheidung, die Freizeitparks geschlossen halten zu müssen. Sobald diese vorliege, schließt der Verband auch nicht aus, gegen den Freistaat zu klagen.
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