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Mindelheim: Windkraft: Mindelheim auf der Suche nach dem Wie

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Windkraft: Mindelheim auf der Suche nach dem Wie

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    Mindelheims Stadtrat befasst sich mit der Windkraft.
    Mindelheims Stadtrat befasst sich mit der Windkraft. Foto: Epd / Steffen Schellhorn

    Sechs Stunden lang haben sich die Stadträte zu ihrer Klausurtagung zur Windkraft im Silvestersaal zurückgezogen. Die Veranstaltung habe rein informatorischen Charakter gehabt, teilt die Stadt im Nachgang mit. Beschlüsse wurden nicht gefasst.

    Als Experten waren der Münchner Rechtsanwalt Dr. Bernd Wust und "Windkümmerer" Sebastian Obermaier vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza) angereist. Dabei ging es insbesondere um die Frage, welche Rolle die Stadt Mindelheim in diesem Prozess einnehmen will. Dazu wurden die rechtlichen Konstruktionsmöglichkeiten erläutert und aufgezeigt, welche Art von Einflussmöglichkeiten eine Kommune bei der Erstellung eines Windparks hat.

    Vier Windkraftanlagen sind bei Mindelheim technisch möglich

    Aus technischer Sicht sind laut Obermaier im Mindelheimer Vorranggebiet vier Windkraftanlagen möglich. Moderne Anlagen haben eine Nabenhöhe von 165 bis 175 Meter. Der Rotordurchmesser beläuft sich auf etwa 160 bis 175 Meter. Die Anlagen sind etwa 250 Meter hoch und haben eine Lebensdauer von mehr als 20 Jahren, wobei die Leistung zwischen sechs und sieben Megawatt betrage. Damit produziere eine moderne Windkraftanlage den Strombedarf von rund 3.500 Haushalten. Die Kosten für die Errichtung einer Windkraftanlage liegen zwischen neun und zehn Millionen Euro. Der Windkümmerer stellte außerdem die Klimaleistung einer Windkraftanlage vor. Sie verhindere die Freisetzung von über 76.000 Tonnen CO2.

    Auch auf die Konfliktfelder einer Windkraftanlage wie Schall, Schattenwurf, Lichtemissionen, Eiswurf, Artenschutz und Vogelschutz waren Thema. Mit heutigen technischen Möglichkeiten könne eine Reihe von bisherigen Konfliktfeldern gut bewältigt werden, hieß es. Zudem werde der Schutz der Wohnbevölkerung durch entsprechende gesetzliche Abstandsregelungen erreicht.

    10-H-Regelung gilt in Vorranggebieten nicht

    Dr. Wust erläuterte das Planungsrecht und Genehmigungsverfahren. Es existiert bis Ende 2027 eine gesetzliche Verpflichtung für alle Bundesländer, 1,1 Prozent der Landesfläche und bis Ende 2032 sogar 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. So sollen nach Aussage von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber 1000 neue Windkraftanlagen in Bayern gebaut werden. Der Rechtsanwalt ging außerdem darauf ein, dass die 10 H–Regelung in Vorrangflächen - wie sie es in Mindelheim und Tussenhausen-Mattsies gibt - entfallen ist.

    Als nächste Themen wurden der Betrieb von Windkraftanlagen und die Beteiligung an Windkraftanlagen behandelt. Dr. Wust erläuterte anhand einer Übersicht alle notwendigen Verträge, die zur Realisierung einer Windkraftanlage geschlossen werden müssen.

    Die Stadt Mindelheim hat verschiedene Optionen. Das reicht von der einfachen planungsrechtlichen Begleitung mit der reinen Verpachtung der städtischen Flächen im Vorranggebiet bis hin zur intensiven Einflussnahme und wirtschaftlichen Beteiligung an einer Windparkgesellschaft.

    Auch die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger mit allen Vor- und Nachteilen wurden vorgestellt. Hier reicht die Bandbreite von der Schwarmfinanzierung über die mittelbare Beteiligung über vorgeschaltete Gesellschaften bis hin zur direkten Beteiligung als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.

    Wie geht es nun weiter? Die Fraktionen werden zunächst die Möglichkeiten bewerten. Danach wird vom Stadtrat ein Beschluss über die Rolle der Stadt Mindelheim im Realisierungsprozess und das gewünschte Anforderungsprofil an den zukünftigen Windkraftanlagen-Betreiber gefasst. Im nächsten Schritt könne dann die Auswahl unter Unternehmen erfolgen, die Interesse an einer Realisierung des Windparks in Mindelheim haben. (mz)

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