Angesichts der angespannten Haushaltslage hat die Stadtkämmerei die Städtische Musikschule aufgefordert, ihre Gebührenordnung zu überarbeiten. Herausgekommen seien "Erhöhungen in vertretbarem Rahmen", wie Musikschulleiterin Helga Knoll-Zettl in der jüngsten Sitzung des Stadtrates sagte. Dieser stimmte den neuen Gebühren, die zum 1. September in Kraft treten, einstimmig zu.
Die Preise werden demnach um zehn Prozent angehoben. So kostet die Musikalische Früherziehung für Mindelheimer Kinder künftig beispielsweise 18,50 Euro statt bisher 16,80 Euro pro Monat. Deutlicher fällt der Anstieg für Gastschüler aus: Sie bezahlten bislang ebenfalls 16,80 Euro, ab dem neuen Schuljahr werden es dann 24 Euro sein. Das entspricht einer Erhöhung von fast 45 Prozent. Damit liegt die Mindelheimer Musikschule aber noch immer unter den Gebühren der Musikschulen Türkheim und Bad Wörishofen, die für die Musikalische Früherziehung von Gastschülern 33,60 und 31,33 Euro pro Monat verlangen.
Für Mindelheimer Schüler steigen die Preise um zehn Prozent, für Gastschüler um 30 Prozent
In den Instrumentalfächern steigen die Preise für den Unterricht für Mindelheimer Schülerinnen und Schüler um zehn Prozent, für Gastschüler um 30 Prozent: Eine halbe Stunde Einzelunterricht kostet für Einheimische so künftig 57,60 Euro pro Monat statt bisher 52,30 Euro, für Gastschülerinnen und -schüler steigt die Gebühr von jetzt 68 Euro auf 74,90 Euro. Von der Erhöhung ausgenommen ist der Unterricht für Erwachsene, die schon jetzt mehr für den Unterricht bezahlen als Kinder und Jugendliche: Für Einheimische werden 75 Euro pro Monat für den halbstündigen Einzelunterricht fällig, für erwachsene Gastschüler 97,60 Euro.
Ebenfalls nicht von der Gebührenerhöhung betroffen sind die Ensemblefächer und der Kinderchor. Hier bleibt es bei einer einmaligen Gebühr von acht bzw. 20 Euro pro Monat. Hintergrund ist laut Knoll-Zettl, dass die Ensembles das Herzstück der Musikschule und für öffentliche Auftritte unverzichtbar seien. Indem das Entgelt für die Teilnahme beibehalten wird, soll vermieden werden, dass sich bestehende Ensembles auflösen.
Die Geschwister- und die Sozialermäßigung wird es an der Mindelheimer Musikschule auch im neuen Schuljahr weiter geben
Erhalten bleibt auch die Geschwisterermäßigung: Das zweite Kind erhält einen Nachlass von 25 Prozent, das dritte und vierte Kind von jeweils 50 Prozent. Wer mehrere Instrumente erlernt und keine Geschwisterermäßigung in Anspruch nimmt, erhält eine Ermäßigung von 20 Prozent. Um schließlich auch Schülerinnen und Schülern mit nachgewiesener Bedürftigkeit den Besuch der Musikschule zu ermöglichen, gibt es unverändert eine Sozialermäßigung, deren Höhe in der Entgeltordnung nicht festgelegt ist.
Die neuen Gebühren sollen ab dem 1. September für die nächsten drei Jahre gelten und dann erneut überprüft werden.