Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten

Mindelheim: So hilft die Stadt Mindelheim ihren Wirten in der Corona-Krise

Mindelheim

So hilft die Stadt Mindelheim ihren Wirten in der Corona-Krise

    • |
    Die malerische Altstadt lädt zum Draußensitzen ein. In der heißen Phase der Corona-Pandemie hatten die Wirte aber schwer unter den strengen Auflagen zu leiden. Die Stadt kommt ihnen deshalb bei der Außengastronomie entgegen.
    Die malerische Altstadt lädt zum Draußensitzen ein. In der heißen Phase der Corona-Pandemie hatten die Wirte aber schwer unter den strengen Auflagen zu leiden. Die Stadt kommt ihnen deshalb bei der Außengastronomie entgegen. Foto: hak

    Über Wochen ging fast überhaupt nichts mehr in den heimischen Gaststätten. Nur wer einen Abhol- oder Lieferservice organisieren konnte, dessen Umsätze fielen nicht ganz ins Bodenlose. Die Corona-Pandemie hat die Gastronomie besonders schwer getroffen. Die Stadt Mindelheim weiß um die Probleme und unterstützt die Betriebe.

    Mehr Flächen für Mindelheimer Gastronomie

    Im Mai hat die Stadt alle Gastronomen im Stadtgebiet angeschrieben, die Außenbewirtschaftung auf städtischem Grund betreiben und ihnen angeboten, die Sondernutzungsflächen der Außengastronomie auszuweiten. Dafür müsse nur ein Antrag gestellt werden.

    Auf formlosen Antrag hin hat das Ordnungsamt jeden Fall geprüft und den Wirten, je nach Möglichkeit, eine Ausweitung der Fläche zum Beispiel auf Parkplätze, Gehwege oder – nach Rücksprache mit dem Eigentümer – vor die Schaufenster benachbarter Geschäfte gewährt, teilte Julia Beck vom Büro des Bürgermeisters auf Anfrage mit.

    In jedem Fall musste aber auch die Verkehrssicherheit beachtet werden. Vorgeschriebene Durchgangsbreiten auf Gehwegen müssen eingehalten werden. Die regulären Gebühren für die Nutzung von Flächen für die Außengastronomie betragen im Höchstfall 100 Euro für die Dauer von drei Jahren. Auch wer eine größere Fläche zugestanden bekommt – etwa auf dem Marienplatz – zahlt nicht mehr. Für die Ausweitung der Sondernutzungsflächen erhebt die Stadtverwaltung in Coronazeiten allerdings keine zusätzlichen Gebühren.

    Anträge auf Erhöhung der Anzahl an Sitzplätzen

    Die angebotene Erweiterung der Flächen soll verhindern, dass Wirte die Anzahl an Sitzplätzen – aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen – verringern müssen. Zusätzlich prüft die Verwaltung jeden Antrag – auch auf Erhöhung der Anzahl der Sitzplätze – und versucht, im Sinne der Gastronomiebetriebe zu entscheiden.

    Einzuhalten sind in jedem Fall die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen. Erlaubt ist, die Gastronomiebetriebe mit der eigenen Familie und einem weiteren Hausstand beziehungsweise mit maximal zehn Personen unterschiedlicher Haushalte zu besuchen.

    Die Stadt hat den gastronomischen Betrieben frühzeitig schon auf andere Weise geholfen. Die Mitarbeiterinnen der Touristinformation haben eine umfangreiche Liste von Gaststätten und Restaurants erstellt, die einen Lieferservice beziehungsweise Abholmöglichkeiten anbieten. Diese Liste wurde auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Auch auf Informationen zu Soforthilfeprogrammen in Form von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen wies die Stadt hin. Zudem wurde im „StadtLeben“, der Informationsbroschüre der Stadt für alle Bürger, ein Hinweis auf die Mög-lichkeit der Stundung von Steuern veröffentlicht.

    32 Betriebe haben schon Hilfe in Anspruch genommen

    Davon haben bisher 32 Betriebe Gebrauch gemacht. Insgesamt akzeptierte die Stadt die Stundung von 213.000 Euro. Vorwiegend geht es um Gewerbesteuer, aber auch Grundsteuer und Gebühren für Wasser und Kanal.

    Beim Finanzamt können die Betriebe eine geänderte Vorauszahlung bei der Gewerbesteuer beantragen. Alle Steuerpflichtigen wurden angeschrieben und darauf hingewiesen, dass Gewerbetreibende, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erlitten haben beziehungsweise erleiden, bis 31. Dezember 2020 Anträge auf eine meist zinsfreie Stundung von bereits fälligen oder bis Ende des Jahres fällig werdenden Steuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer) stellen können. Damit sollen die Betriebe zahlungsfähig bleiben.

    undefined

    Um den Gewerbetreibenden der Altstadt entgegen zu kommen und das Infektionsrisiko zu senken, wurden für mehrere Wochen außerdem Parkscheinautomaten außer Betrieb genommen. In dieser Zeit war in der Innenstadt Parken mit Parkscheibe bis zu vier Stunden möglich. Außerdem unterstützt die Stadt auch außerhalb der Marktzeiten Schausteller. Ein Schausteller, der Süßwaren anbietet, hat beispielsweise eine Genehmigung erhalten, auf dem Theaterplatz (vor dem Biergarten) des Theaterecks seine Waren anzubieten. Zudem wurde von der Stadt in der Mindelheimer Zeitung und der Unterallgäu Rundschau eine große Anzeige zur Wiedereröffnung der Geschäfte nach der coronabedingten Pause veröffentlicht sowie über der Maximilianstraße und am Unteren Tor ein Banner aufgehängt. Regelmäßig trifft sich auch der „Steuerkreis Wirtschaft“, an dem Bürgermeister und Wirtschaftsförderer des Landkreises und der Stadt Memmingen sowie Vertreter der IHK und der Handwerkskammer und der Agentur für Arbeit teilnehmen. Das nächste Treffen findet noch in diesem Monat statt.

    Lesen Sie auch:

    Allgäuer Betriebe sehen trotz Corona Licht am Horizont

    Arbeitsmarkt im Allgäu: Erste Lichtblicke trotz Corona

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden