Die Jugendkammer des Landgerichtes Memmingen hat am Montag unter Vorsitz von Richter Florian Förschner die Berufung im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Internatsschülers im Zeitraum 2003/04 zurückgewiesen. Beschuldigter war der damalige Leiter des Maristeninternats in Mindelheim. Damit bleibt es beim Urteil des Amtsgerichtes Memmingen aus dem Jahr 2023. Das Amtsgericht hatte den Ordensmann vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung eines damals 15-jährigen Schülers freigesprochen. Das Landgericht bestätigte aber zwei Verurteilungen des Amtsgerichtes wegen sexueller Nötigung in vier Fällen. Der Ex-Frater war dabei zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Mindelheim/Memmingen
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden