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Mindelheim/Memmingen: So begründet das Gericht den erneuten Freispruch für den Ex-Maristenfrater

Mindelheim/Memmingen

So begründet das Gericht den erneuten Freispruch für den Ex-Maristenfrater

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    Die Jugendschöffenkammer des Landgerichtes Memmingen verwarf die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes, das einen ehemaligen Leiter des Maristeninternates in Mindelheim vom Vorwurf der Vergewaltigung eines damals 15-jährigen freigesprochen hatte. Es bestätigte aber eine Bewährungsstrafe des Angeklagten wegen sexueller Belästigung.
    Die Jugendschöffenkammer des Landgerichtes Memmingen verwarf die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes, das einen ehemaligen Leiter des Maristeninternates in Mindelheim vom Vorwurf der Vergewaltigung eines damals 15-jährigen freigesprochen hatte. Es bestätigte aber eine Bewährungsstrafe des Angeklagten wegen sexueller Belästigung. Foto: Wilhelm Unfried

    Die Jugendkammer des Landgerichtes Memmingen hat am Montag unter Vorsitz von Richter Florian Förschner die Berufung im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Internatsschülers im Zeitraum 2003/04 zurückgewiesen. Beschuldigter war der damalige Leiter des Maristeninternats in Mindelheim. Damit bleibt es beim Urteil des Amtsgerichtes Memmingen aus dem Jahr 2023. Das Amtsgericht hatte den Ordensmann vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung eines damals 15-jährigen Schülers freigesprochen. Das Landgericht bestätigte aber zwei Verurteilungen des Amtsgerichtes wegen sexueller Nötigung in vier Fällen. Der Ex-Frater war dabei zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

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