Im Januar war vor dem Amtsgericht Memmingen das Urteil gegen einen ehemaligen Maristenfrater und Internatsleiter in Mindelheim gefallen: Der Mann wurde in dem Missbrauchsprozess zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft haben daraufhin ihr Veto gegen das Urteil eingelegt, weshalb der Fall nun ans Landgericht geht. Bis es dort zum Prozess kommt, müssen die Beteiligten allerdings noch Geduld mitbringen.
Wie das Landgericht auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt, startet der Berufungsprozess erst ab Anfang Oktober. Sechs Verhandlungstage hat die Kammer unter Vorsitz von Richter Florian Förschner für den Fall anberaumt. Bereits vor dem Amtsgericht hatte es sieben Prozesstage gegeben.
Vor dem Amtsgericht wurde der Ex-Frater auf Bewährung verurteilt
Vor Jugendrichter Dr. Markus Veit und seinen Schöffen am Amtsgericht hatte der Angeklagte zugegeben, vor rund 20 Jahren einen 17-Jährigen auf der Toilette bedrängt und einen 13-Jährigen mehrmals in sein Bett gelockt und sich an ihm gerieben zu haben. Nicht gestanden hatte er den dritten Tatkomplex der Anklage, in dem es um mehrfache Vergewaltigungen eines damals 15-Jährigen ging.
Nach der Aussage einer Gutachterin könne es sich dabei auch um Scheinerinnerungen des heute erwachsenen Mannes handeln, der die Vorwürfe erhoben hat. "Wenn die Beweise nicht ausreichen, müssen wir ihn freisprechen", sagte Richter Veit in seiner Urteilsbegründung über den Angeklagten.