Die Kreisstadt Mindelheim tut’s, die Nachbarstadt Bad Wörishofen scheut das rechtliche Risiko. Gemeint ist ein juristisch umstrittenes Verbot des generellen Abbrennens und Abschießens von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, das der Mindelheimer Stadtrat am 21. November für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile erlassen hat. Dahinter verbergen sich Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und -batterien mit ausschließlicher Knallwirkung.
Mindelheim