Die Vermieterin einer Ferienwohnung erhielt per Post einen Scheck einer ausländischen Bank. Der Absender hatte zuvor angegeben, die Ferienwohnung mieten zu wollen. Die Summe auf dem Scheck überstieg jedoch die Mietkosten um das Dreifache. Den überschüssigen Betrag sollte die Vermieterin dem Absender auszahlen. Die Vermieterin bemerkte aber den Betrugsversuch und löste den Scheck nicht ein. Laut Polizei Mindelheim handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um ein bekanntes Betrugsphänomen. Ziel des Täters ist es, die überschüssige Summe zurücküberwiesen zu bekommen, bevor der Geschädigte bemerkt, dass der Scheck nicht gedeckt ist. Bei den Schecks handelt es sich üblicherweise um Fälschungen. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang zur Vorsicht und einem gesunden Misstrauen bei der Annahme und Einlösung von Schecks. (mz)
Mindelheim
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