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Memmingen/Mindelheim: Urteil im Missbrauchsprozess gegen Ex-Maristenfrater ist gefallen

Memmingen/Mindelheim

Urteil im Missbrauchsprozess gegen Ex-Maristenfrater ist gefallen

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    Am ehemaligen Maristeninternat in Mindelheim hat ein Frater Schüler sexuell missbraucht.
    Am ehemaligen Maristeninternat in Mindelheim hat ein Frater Schüler sexuell missbraucht. Foto: Stoll (Archivbild)

    Im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Maristen-Frater und Mindelheimer Internatsleiter ist am Freitagnachmittag ein Urteil gefallen. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Memmingen sah es als erwiesen an, dass der heute 62-Jährige vor rund 20 Jahren einen 13-Jährigen mehrmals in sein Bett gelockt und sich an ihm gerieben und einen 17-Jährigen auf der Toilette bedrängt hatte, und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.

    Beide Taten hatte der Angeklagte, den der Orden 2022 rausgeworfen hatte, bereits am ersten Prozesstag gestanden. Zu den schwerwiegendsten Vorwürfen der Anklage, er habe ab 2003 einen damals 15-Jährigen mehrfach vergewaltigt, hatte sich der Ex-Frater nicht geäußert. 

    Die Gutachterin schloss eine Scheinerinnerung an die Vergewaltigung nicht aus

    Mit Spannung erwartet wurde am letzten Prozesstag deshalb das Gutachten einer forensischen Psychologin. Sie schloss nicht aus, dass es sich bei den Vorwürfen des ehemaligen Schülers um Scheinerinnerungen handelte. Das Gericht war von der Schuld des Angeklagten in dieser Sache ebenfalls nicht überzeugt und sprach ihn deshalb in diesem Punkt frei.

    Für eine Überraschung hatte zuvor die Aussage eines Psychiaters gesorgt, der den heute 35-Jährigen jahrelang begleitet hatte. Als der Jugendliche vom Internat in seine Klinik gebracht worden sei, habe dieser ihm erzählt, dass es orale und anale Übergriffe gegeben habe. Er habe unterbunden, dass der Jugendliche sich damit näher beschäftigte, um die damalige Psychose nicht noch zu verstärken, erklärte der Mediziner vor Gericht: „Ich wollte es in die Verdrängung bringen.“

    Die Staatsanwältin sah alle drei Tatkomplexe - sexuelle Nötigung, sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung - als erwiesen an und forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Nebenklage sah ebenfalls keine Gründe für eine Bewährung. Die beiden Verteidiger forderten einen Freispruch, was den Vorwurf der

    Am Ende des Missbrauchsprozesses meldete sich ein Opfer zu Wort

    Emotional wurde es kurz vor Schluss des Prozesses, als sich der heute 36-jährige Nebenkläger zu Wort meldete. Die Aussage vor Gericht sei seine „allergrößte Lebensprüfung“ gewesen, nach der es ihm richtig schlecht gegangen sei. Er sprach den Angeklagten direkt an und wandte sich auch an den Orden mit dem Wunsch, die Ansprechpartner für Missbrauchsopfer auszutauschen, weil sie den Maristen zu nahestünden.

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