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Kriminalität: 27-jähriger Unterallgäuer kauft mit Omas Geld Drogen

Kriminalität

27-jähriger Unterallgäuer kauft mit Omas Geld Drogen

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    Das großzügige Geschenk der Oma – immerhin 20000 Euro – setzte ein 27-jähriger Unterallgäuer zum Kauf von Rauschgift ein.
    Das großzügige Geschenk der Oma – immerhin 20000 Euro – setzte ein 27-jähriger Unterallgäuer zum Kauf von Rauschgift ein. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Wegen zwei Fällen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in einer „nicht geringen Menge“ wurde ein 27-jähriger Unterallgäuer vom Jugendschöffengericht zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der geständige Angeklagte hatte im Sommer 2008 in Kaufbeuren von einem Dealer zweimal jeweils ein Kilo Marihuana erworben und teilweise auch weiterverkauft. Die Drogen kosteten ihn im Einkauf rund 6000 Euro.

    Das Geld nahm er aus einer großzügigen Schenkung seiner nichts ahnenden Großmutter. Diese hatte ihren Enkel zum 18. Geburtstag mit 20000 Euro bedacht. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war und bei ihm rückblickend Reifeverzögerungen nicht ausgeschlossen werden konnten, erfolgte die Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

    Der Drogenverkäufer kannte seinen Käufer noch aus der Schulzeit

    Der junge Mann war nach einem Geständnis seines früheren Dealers ins Visier der Ermittler geraten. Der Drogenverkäufer hatte im vergangenen Jahr bei Ermittlungen ausgepackt und sowohl den jetzigen Angeklagten als auch vier weitere Personen als Abnehmer benannt. Den 27-Jährigen kannte er noch aus Schulzeiten.

    Vor Gericht schilderten beide jungen Männer zwei Marihuana-Deals, bei denen jeweils ein Kilo des Rauschgifts den Besitzer gewechselt hatte. Der Angeklagte gab an, dass jeweils ein Drittel der Menge zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sei. Ein weiteres Drittel habe er zum Selbstkostenpreis an andere Konsumenten abgegeben und das letzte Drittel mit geringem Aufschlag weiterverkauft. Der junge Mann bedauerte die Taten und erklärte, sein Leben sei damals „völlig aus den Fugen geraten“. Offenbar hatte er Probleme in der Ausbildung und laut eigenen Angaben „einen falschen Umgang“. In dieser Situation war es nach Einschätzung seines Verteidigers „vielleicht fatal“, dass er aufgrund der Schenkung seiner Großmutter „über viel Geld verfügen konnte“.

    Rauschgift-Händler erhält neunmonatige Jugend-Bewährungsstrafe

    Der Anwalt verwies im Plädoyer darauf, dass die Taten seines Mandanten „in einem anderen Lebensabschnitt“ passiert seien, und stellte die Höhe der Strafe ins Ermessen des Gerichts. Dieses wertete sowohl das Geständnis, als auch ein ansonsten straffreies Vorleben zugunsten des Angeklagten. Negativ schlug dagegen die große Rauschgiftmenge zu Buche.

    Das Gericht hielt eine neunmonatige Jugend-Bewährungsstrafe für angemessen.

    Der Vorsitzende verwies im Urteil darauf, dass es „eine entsprechende Distanz“ zwischen der Strafe des Angeklagten und der seines Dealers geben müsse. Dieser war zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. bbm

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