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Häusliche Gewalt: Prügelnder Mann muss ins Gefängnis

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Häusliche Gewalt: Zum Abschied gab es einen Faustschlag

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    Einen Fall von häuslicher Gewalt beschäftigte das Amtsgericht Memmingen. Ein prügelnder Mann muss jetzt für ein Jahr hinter Gitter. (Symbolbild)
    Einen Fall von häuslicher Gewalt beschäftigte das Amtsgericht Memmingen. Ein prügelnder Mann muss jetzt für ein Jahr hinter Gitter. (Symbolbild) Foto: Bernhard Weizenegger

    Nach vier Jahren war für die Lebensgefährtin das Maß voll. Sie verwies den Lebensgefährten aus der Wohnung. Dieser verabschiedete sich zunächst noch mit einem Kinnhaken, der deutlichen Blessuren hinterließ. Der Mann verließ zunächst die Wohnung, kehrte aber wieder zurück und die Geschichte nahm eine dramatische Fortsetzung.

    Häusliche Gewalt: Mann schlägt seine Lebensgefährtin mehrfach

    Vor dem Amtsgericht Memmingen stand ein Mann aus einer kleinen Gemeinde im östlichen Landkreis Unterallgäu. Er wohnte mit seiner Freundin, drei Kindern und der Oma zusammen. Das Zusammenleben war wohl nicht konfliktfrei und immer wieder von häuslicher Gewalt geprägt, wie die Lebensgefährtin auf Frage von Richterin Barbara Roßdeutscher erklärte. Es gab wohl schon früher Hiebe. Die Frage, warum sie den Mann nicht schon früher angezeigt habe, meinte sie, der Mann sei ja noch unter Bewährung gestanden.

    An einem Novembertag 2022 eskalierte die Situation. Es gab wieder Streit wegen der Tochter des Angeklagten. Die Lebensgefährtin beendete das Verhältnis. Dafür soll es den ersten Kinnhaken gegeben haben. Der Angeklagte ging zunächst, kam zurück, um angeblich Kleidung für seine Tochter mitzunehmen.

    Die Geschädigte öffnete die Türe und soll vom Angeklagten mit Faustschlägen durch die Wohnung getrieben worden sein. Zuvor war er ihr noch auf den Fuß getreten, die Geschädigte berichtete, dass das Bein ihr heute noch wehtue. Sie hatte noch ein Kleinkind auf dem Arm, was den Angeklagten nicht gehindert habe, weiter auf sie einzudreschen. Schließlich stürzte die Frau, im Reflex zog sie das Kind an sich. An weitere Einzelheiten konnte sie sich nicht mehr erinnern.

    Die Tochter vor Gericht: "Ich dachte, Oma ist tot"

    Dafür gab aber die Mutter, die ihrer Tochter zu Hilfe kam, eine detaillierte Schilderung. Als sie ins Zimmer gekommen sei, habe der Angeklagte auf der am Boden liegenden Tochter gesessen und sie am Hals gewürgt. Die Oma stürzte sich dann auf den Angeklagten und versuchte, ihn wegzuziehen. Dafür bekam sie einen Schlag verpasst und hatte eine große Beule am Kopf. Dazu die Tochter: "Ich dachte, Oma ist tot." 

    Schließlich ließ der Angeklagte von den beiden Frauen ab und verschwand. Die Oma hatte mittlerweile die Polizei und Rettung gerufen. Da Vorerkrankungen bestanden, nahmen die Sanitäter die Oma mit. Die Mutter blieb trotz erheblicher Schmerzen bei den Kindern, sie wollte sie nicht alleine lassen. 

    Ein Polizeibeamter, der kurz nach der Alarmierung in die Wohnung kam, bestätigte die Anzeichen von Verletzungen und dass die Lebensgefährtin in einem schockartigen Zustand war. "Sie zitterte am ganzen Körper", so der Polizist. Sie konnte auch den Kiefer kaum noch bewegen.

    Die Polizei verhängte noch vor Ort und unter Abwesenheit des Mannes ein Kontakt- und Betretungsverbot der Wohnung. Die Frau traute dem Kontaktverbot nicht so richtig, verließ am anderen Tage mit ihren Kindern die Wohnung und zog zu ihrer weit entfernten Schwester.

    Die Richterin beschäftigte sich dann mit dem Angeklagten. Dieser hatte zu Beginn über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er keine Angaben zur Sache machen werde. Wie der

    Amtsrichterin kennt keine Gnade: ein Jahr Gefängnis für den prügelnden Mann

    Mit Blick in das Sicherheitsregister hielt ihm die Richterin drei Eintragungen wegen Urkundenfälschung und zweimal wegen Körperverletzung vor. Beim letzten Fall habe der Angeklagte auf einer Grillparty zwei Männer derart in den Schwitzkasten genommen, dass sie ohnmächtig wurden. Dafür habe der Mann acht Monate auf Bewährung bekommen. "Und wo stehen wir jetzt?", fragte die Richterin. Vor der guten Sozialprognose der letzten Verhandlung sei nicht mehr viel übrig geblieben.

    Die Staatsanwältin forderte für den Angeklagten eine Haftstrafe von 17 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als Grund nannte sie die ungünstige Sozialprognose und dass der Angeklagte kein Geständnis abgelegt habe.

    Der Verteidiger versuchte gar nicht lange, um den heißen Brei herumzureden. Positiv für den Angeklagten sei, dass er nicht "nachtarockt" und durch sein Schweigen die Vorhaltungen indirekt bestätigt habe. Im Nachhinein habe er für eine ordentliche Auflösung der Beziehung gesorgt. Der Verteidiger verzichtete auf einen eigenen Vorschlag der Strafzumessung.

    Richterin Barbara Roßdeutscher verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Weiter hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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