In einer Berufungsverhandlung ist eine 50-jährige Prostituierte vor der vierten Strafkammer des Landgerichts Memmingen gestanden. Sie war bereits vom Amtsgericht wegen unerlaubter Prostitution zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Hinter dem Vergehen verbarg sich ein dann allerdings doch eine tragische Geschichte, wie sie alleine das Leben schreibt. Zwar reduzierte die Strafkammer das Urteil auf drei Monate, aufgrund der Vorstrafen der Frau wurde die Strafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt.
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