Innerhalb von nur wenigen Jahren hat sich Ettringen zu einer Mountainbike-Hochburg entwickelt, die Kinder und Jugendliche mit ihren coolen Sportgeräten mindestens aus dem ganzen Landkreis – wenn nicht sogar darüber hinaus – zum Training und Just for Fun auf die präparierten Buckelpisten oder Trails beim Sportplatz anzieht. Der TSV hält über die sportlichen Aktivitäten – deren Ausmaß nicht ganz abzusehen war – am Rand der traditionellen Sportstätten seine schützende Hand. Doch damit allein wird es in Zukunft nicht getan sein.
Darauf wiesen die zuständigen Vertreter des Amtes für Landwirtschaft und Forsten, Johannes Kutter und Jakob Weichmann in der jüngsten Gemeinderatssitzung hin, zu der Bürgermeister Sturm sie als Sachverständige hinzugezogen hatte. Der Gemeinderat stimmte daher geschlossen für einen Mountainbike-Park in der Verantwortlichkeit des TSV, der dann auch das betreffende Gelände von der Gemeinde pachtet, auf dem bisher lediglich mit Duldung der Gemeinde gefahren wurde.
Der Wald ist entgegen der oberflächlichen, landläufigen Annahme keine „Wildbahn“, auf der sich jeder nach Belieben tummeln kann, sondern seine Nutzung ist – wie vieles andere – streng geregelt. Hier greift die Körperschaftswaldverordnung (KWaldV), die Zweck und Nutzung des Waldes präzise definiert. Danach dient er dem „Genuss von Naturschönheiten und der Erholung“. Sein „Betreten“ ist frei und jedem erlaubt, Fahrradfahren allerdings nur auf geeigneten Wegen. Ferner wird von Eigentümern des Waldes, dessen vorbildliche und nachhaltige Bewirtschaftung verlangt. Dahinter verbirgt sich nicht einfach nur deutsche Überregulierung, sondern hat seinen Grund in konkreten Haftungsfragen.
So darf der Spaziergänger oder Wanderer auf markierten Wegen im Wald sicher sein, dass ihm nicht ein morscher Ast auf den Kopf fällt; Ausnahme sind lediglich Stürme und Unwetter, während der Aufenthalt im Wald nicht ratsam ist. Anders sieht es beim Sport abseits gekennzeichneter Wege, also etwa auf Mountainbike-Trails aus. Hier haftet das Landesamt für Forsten nicht, das an den öffentlichen Wegen die halbjährliche Erfassung des Baumzustands und die Pflege der Bäume übernimmt und im Rahmen des Verkehrssicherungsrechts haftet. Die Lösung, die sich aufgrund dieser Sachlage anbietet, ist die Rückübertragung der Zuständigkeit über das in der jüngeren Vergangenheit von den Mountainbike-Sportlern genutzte Areal an die Gemeinde, die es dann offiziell an den TSV verpachtet.
In dessen Zuständigkeit fällt dann auch die Baumpflege in diesem Bereich und die Haftung bei Unfällen. Bäume, die auf dem angrenzenden Grund des Guts Ostettringen stehen, sollen dabei mit erfasst werden. Der Gemeinderat befürwortete das Vorgehen vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung mit dem TSV einstimmig. Daran schloss sich die Frage nach dem Ausgleich für die Fläche an, die dann nicht mehr der Forstwirtschaft zur Verfügung steht. Jakob Weichmann und Johannes Kutter vom Landesforstamt schlugen dazu die sukzessive Neuaufforstung einer insgesamt 30 Hektar großen Fläche an, die sich östlich an den Stöckleweiher anschließt. Hier sollen standortfremde Baumarten entfernt und durch Klimafeste und widerstandsfähige Arten wie Vogelkirsche und Flatterulme ersetzt werden. Eine solche Aufforstung wird mit 3700 Euro pro 0,5 Hektar gefördert, sodass die Gemeinde lediglich einen Eigenanteil von ca. 2000 Euro zu tragen hat.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden