Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten

Türkheim: Die Türkheimer müssen weiter vor der eigenen Türe räumen

Türkheim

Die Türkheimer müssen weiter vor der eigenen Türe räumen

    • |
    • |
    Wer muss dafür sorgen, dass vor der eigenen Haustür bei Schnee und Eis gestreut und geräumt wird? In Türkheim bleibt es dabei: Das müssen die Bürger selbst machen. (Symbolfoto)
    Wer muss dafür sorgen, dass vor der eigenen Haustür bei Schnee und Eis gestreut und geräumt wird? In Türkheim bleibt es dabei: Das müssen die Bürger selbst machen. (Symbolfoto) Foto: Bodo Marks, dpa/dpa-tmn

    Die Türkheimerinnen und Türkheimer müssen weiterhin selbst dafür Sorge tragen, dass vor ihrem Haus niemand ausrutscht. Die Räum- und Streupflicht wird nicht von den Mitarbeitern des Bauhofes übernommen, wie sich das ein Türkheimer gewünscht hatte. Bei der Bürgerversammlung des Marktes Türkheim hatte ein Türkheimer den Antrag gestellt, die Räum- und Streupflicht für die Bürger aufzuheben und stattdessen vom gemeindeeigenen Bauhof erledigen zu lassen. Eine Aufhebung der bisher geltenden und bewährten Sicherungsverordnung hätte aus Sicht der Verwaltung mehrere Nachteile, vor allem aber hohe Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Daher lehnte der Gemeinderat den Antrag jetzt nach kurzer Diskussion einstimmig ab.

    Die Übernahme der gesamten Räum- und Streuarbeiten durch den Bauhof erfordert eine deutliche Erhöhung der Personalkapazität, insbesondere in den Wintermonaten, machte Bürgermeister Christian Kähler bei der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich. Dies führt zu steigenden Personalkosten, sowohl durch zusätzliche Arbeitskräfte als auch durch Überstunden der bestehenden Belegschaft. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu bewältigen, müsste dann auch der Fuhrpark des Bauhofs erweitert werden. Kähler: „Die Anschaffung von Streufahrzeugen, Schneepflügen und anderen Maschinen bedeutet erhebliche Investitionen. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung und Betrieb.“ Der Markt Türkheim hat die Räum- und Streupflicht über die Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter durch eine sogenannte Sicherungsverordnung geregelt.

    Steigende Personal- und Betriebskosten wären für die Gemeinde Türkheim nicht zu stemmen

    Ein größerer Winterdienstbedarf erhöhe auch die Kosten für Streumaterialien wie Salz oder Splitt, was die finanzielle Belastung weiter verstärkt. Der Bauhof könne schon jetzt nur begrenzte Flächen in einem angemessenen Zeitraum räumen. Eine vollständige Übernahme des Winterdienstes würde die Kapazitäten deutlich übersteigen, was zu Verzögerungen und ineffizienten Abläufen führe

    Der Bauhof muss in erster Linie Hauptverkehrsstraßen, öffentliche Einrichtungen und wichtige Wege sichern. Bei Überlastung könnten Nebenstraßen und Gehwege vernachlässigt werden, was die Verkehrssicherheit gefährde, so Kähler. Privatpersonen seien oft schneller in der Lage, Gehwege und private Zufahrten zu räumen, eine Lösung durch den Bauhof sei „ weniger flexibel und reagiert langsamer auf plötzlich eintretende Witterungsverhältnisse.“ Die Verkehrssicherungspflicht „macht Nichtstun unmöglich“, betonte Kähler. Die Gemeinde sei gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit auf öffentlichen Wegen zu sorgen: „Das völlige Unterlassen von Räum- und Streuarbeiten verstößt gegen diese Verkehrssicherungspflicht und könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und berge Haftungsrisiken. Besonders gefährdete Personengruppen wie ältere Menschen oder Kinder wären einem erhöhten Risiko ausgesetzt. „Dies widerspricht der Verantwortung der Gemeinde, die Sicherheit und Mobilität aller zu gewährleisten“, lehnte Kähler den Antrag ab: „Die hohen zusätzlichen Kosten müssen letztlich durch die Gemeinde getragen werden, was zu Steuer- oder Abgabenerhöhungen führen könnte. Dies würde die Bürger finanziell belasten.“

    Dieser Überzeugung war auch die Mehrheit des Gemeinderates: „Ein ausgewogenes Modell, bei dem Bürger und Gemeinde gemeinsam Verantwortung tragen, ist effizienter und kostengünstiger. „Die bestehende Verordnung sollte beibehalten werden, um die Kosten für die Gemeinde zu begrenzen und eine angemessene Räumung sicherzustellen“, lautete daher der Beschluss. (alf/mz)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden