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Buchloe: Klage gegen den B12-Ausbau

Buchloe

Klage gegen den B12-Ausbau

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    Der Ausbau der Bundesstraße 12 soll im nördlichen Bereich mit dem Abschnitt zwischen Buchloe und Germaringen beginnen. Wann, das ist noch nicht klar, denn die Stadt Buchloe will gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben klagen.
    Der Ausbau der Bundesstraße 12 soll im nördlichen Bereich mit dem Abschnitt zwischen Buchloe und Germaringen beginnen. Wann, das ist noch nicht klar, denn die Stadt Buchloe will gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben klagen. Foto: Mathias Wild

    Der geplante Ausbau der Bundesstraße 12 (B12) treibt die Buchloer nach wie vor um. Der Stadtrat beschloss nun einstimmig, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. In drei Punkten sehen sie die Belange der Stadt nicht ausreichend gewürdigt.

    • Wasserrecht Laut Bauamtsleiterin Barbara Tugemann zwickt es im Bereich von Lindenberg-Süd. Dort ist geplant, entlang der B12 ab der Waldstraßenbrücke einen Lärmschutzwall zu errichten. Der aber könnte im Fall eines Hochwassers quasi als Barriere wirken und das Wasser flösse zurück ins Baugebiet Lindenberg-Süd.

    Laut Tugemann müsse man dabei genau unterscheiden zwischen den Begriffen Überschwemmung und Überflutung. Eine Überflutung sei rechtlich aber gar nicht geprüft worden. „Damit ist eine Klagemöglichkeit gegeben, denn wir wollen, dass dies berechnet wird“, sagte Bürgermeister Robert Pöschl.

    • Ausgleichsflächen Die Stadt Buchloe erhält durch den Ausbau der B12 Ausgleichsflächen und soll anschließend für deren Unterhalt zuständig sein. Das möchte sie aber nicht. Sie will weder die Flächen, noch will sie sich künftig darum kümmern, denn die Stadt habe den Ausbau der B12 weder gefordert noch beantragt.
    • Flutlichtanlage Der Sportplatz des SC Lindenberg ist mit einer Flutlichtanlage ausgestattet, deren Betrieb laut Planfeststellungsbeschluss eingeschränkt werden müsste, wenn sie die Verkehrssicherheit auf der B12 gefährdet.

    Ganz anders sieht dies die Stadt: Durch den Ausbau der B12 rückt die Verkehrsfläche näher an das Sportgelände heran und nicht umgekehrt. Sollte die Flutlichtanlage abgeschirmt werden müssen, so müsse der Freistaat auch für die Kosten aufkommen, hieß es.

    Es gibt aber nicht nur Kritik, denn beim Lärmschutz an der B12 etwa wurde viel erreicht

    Der Anfang Juli erlassene Planfeststellungsbeschluss erntete in der Sitzung aber nicht nur Kritik. Beim Thema Lärmschutz konnte Bürgermeister Pöschl verkünden: „Hier haben wir erfolgreich interveniert.“ So werden auch für den zehn Kilometer langen Planungsabschnitt Buchloe – Germaringen die neuen Lärmschutzberechnungen gelten – dies ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Bundes und schafft im Durchschnitt eine Verbesserung von zwei Dezibel. Die Schutzwälle werden jeweils einen halben Meter höher (3 bis 3,50 Meter) und es wird ein lärmarmer Fahrbahnbelag eingebaut. Keine rechtlichen Ansatzpunkte für eine städtische Klage sieht die von der Stadt beauftragte Münchner Anwaltskanzlei Meinert und Kollegen in puncto Straßenbreite: Geplant wird die neue B12 mit 28 Metern (bisher ist die B12 15,5 Meter breit). „Überdimensioniert“ in den Augen der Stadt

    Vor allem Landwirte sind von dem Flächenverbrauch erheblich betroffen. Sie haben nun die Möglichkeit, selbst zu klagen.

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