Bereits vergangene Woche hatte das Unterallgäuer Landratsamt angesichts der angekündigten Aktionswoche der Bauern in einer Allgemeinverfügung Regeln für unangemeldete Versammlungen aufgestellt. Nun hat die Behörde diese Allgemeinverfügung noch einmal verschärft. Die strengeren Regeln gelten ab Donnerstag, 11. Januar.
"Verkehr soll trotz Protesten fließen können" lautet der Titel der Mitteilung, die das Landratsamt am späten Mittwochnachmittag veröffentlicht hat. Darin wird bekannt gegeben, dass das Unterallgäuer Landratsamt die seit Montag gültige Allgemeinverfügung, die unangemeldete Versammlungen regelt, erweitert hat. Was ist neu? Für teilnehmende Traktoren gilt nun eine Mindestgeschwindigkeit. Außerdem ist es untersagt, ohne Anlass auf der Straße stehenzubleiben.
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Was Landrat Alex Eder zu den Bauernprotesten sagt
Landrat Alex Eder hat eigenen Worten zufolge Verständnis für die Proteste der Bauern. "Schon seit Beginn meiner Amtszeit bekomme ich bei Gesprächen mit, mit welchen systemisch bedingten Problemen die Landwirte zu kämpfen haben und wie viel sie leisten müssen. Die aktuellen Planungen der Bundesregierung haben jetzt ein Fass zum Überlaufen gebracht, das sicherlich schon lange voll war", wird er in der Mitteilung zitiert.
Der Landrat appelliert an die Teilnehmenden, sich an die Allgemeinverfügung zu halten und Versammlungen anzuzeigen, damit diese abgesprochen werden können.
Das sind die neuen Regeln für Demonstrationen im Unterallgäu
Landwirtschaftliche Zugmaschinen müssen laut der aktualisierten Allgemeinverfügung mindestens mit einer Geschwindigkeit von 15 Kilometern pro Stunde fahren, wenn dies verkehrsrechtlich möglich ist. Außerdem dürfen sie nicht anlasslos im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben - außer es wurde zuvor eine stationäre Versammlung beim Landratsamt oder der Polizei angezeigt. Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden. Autobahnen sowie deren Zu- und Abfahrten dürfen überhaupt nicht befahren werden.
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Nehmen viele Fahrzeuge an einer Demonstration teil, müssen Fahrzeug-Blöcke gebildet werden, zwischen denen ein Abstand eingehalten wird. Damit soll dem übrigen Verkehr ein Ausfahren aus anderen Straßen oder Parkplätzen ermöglicht werden. Blockaden oder ähnliche Aktivitäten, durch die sich ein Rückstau des Verkehrs im Bereich von Autobahnabfahrten ergibt, sind verboten. Ferner gilt unter anderem, dass Transparente und andere Gegenstände sicher an den
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Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Regelungen ist ab Mittwochabend im aktuellen Amtsblatt auf der Homepage des Landratsamts zu finden unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt. (mz, home)