In sozialen Medien, Whatsapp- und Telegram-Gruppen wird heiß diskutiert, was ab Montag, 8. Januar, passieren soll. Vielerorts sind Bauernproteste gegen die Sparpläne der Bundesregierung angekündigt, etwa in München oder Augsburg, immer wieder ist von einem "Generalstreik" die Rede, bei dem auch andere Berufsgruppen aufgefordert werden, die Arbeit niederzulegen. Polizei und Landratsamt bereiten sich auch im Unterallgäu auf Demonstrationen vor, eine Allgemeinverfügung mit Regeln für unangekündigte Veranstaltungen wurde am Freitag veröffentlicht.
"Das Versammlungsrecht ist im Grundgesetz verankert. Gleichwohl genießt die Sicherheit der Teilnehmenden und unbeteiligter Personen oberste Priorität. Deshalb haben wir in Absprache mit der Polizei Rahmenbedingungen vorgegeben", erklärte der stellvertretende Landrat Stephan Winter.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, das neben dem gesamten Allgäu auch die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Lindau umfasst, sind laut Polizeioberkommissar Sebastian Nienkemper mehrere Versammlungen im Zusammenhang mit den Bauernprotesten angemeldet - "sowohl stationär als auch sich fortbewegend". Die Polizei gehe aufgrund der Anzahl der Teilnehmenden und der Örtlichkeiten davon aus, dass es teilweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen kann. In Memmingen organisiert der BBV-Kreisverband Unterallgäu mit Unterstützung des Vereins "Landwirtschaft verbindet Bayern" (LSV) am Montag, 8. Januar, eine Demo. Geplant ist von 10 bis 11 Uhr ein Gespräch auf dem Marktplatz mit Oberbürgermeister Jan Rothenbacher.
Bauerndemo ab 8. Januar 2024: Mahnwache in Wiedergeltingen
Für den Bereich Mindelheim und Bad Wörishofen ist bislang nur von 8. Januar bis 13. Januar eine Mahnwache in Wiedergeltingen angezeigt worden. "Bei dieser Versammlung ist ein kleiner Teilnehmerkreis angemeldet worden und es werden seitens der Polizei nach aktuellem Stand keine Störungen erwartet", so Nienkemper. Die zuständige Sicherheitsbehörde und die Polizei spreche bereits im Vorfeld mit den jeweiligen Versammlungsleitern und bereitete sich auf die angemeldeten sowie mögliche spontane Versammlungen vor, erläutert der Pressesprecher. "Die Lageentwicklung wird ständig neu geprüft und gegebenenfalls werden bereits im Vorfeld geeignete Maßnahmen durch die Polizei getroffen", so Nienkemper.
Bereits am Abend des 18. Dezembers hatten sich Landwirte in Mindelheim zu einer Demonstration getroffen. Lautstark protestierten sie gegen die Pläne der Bundesregierung, unter anderem die Subventionierung von Agrardiesel wegfallen zu lassen.
Das Landratsamt will eine Allgemeinverfügung mit Regeln für Demos erlassen
Im Landratsamt geht man ebenfalls davon aus, dass neben Wiedergeltingen auch in anderen Gemeinden, insbesondere in der Kreisstadt Mindelheim, protestiert werden könnte. Deshalb hat die Behörde am Freitagvormittag eine Allgemeinverfügung für den ganzen Landkreis erlassen (abrufbar unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt), die unangezeigte Versammlungen regelt und von 8. bis 21. Januar gilt. Sie gibt nach Angaben des Landratsamts vor, dass Rettungswege, Autobahnen und deren Zu- und Abfahrten frei bleiben müssen. Zudem untersagt die Allgemeinverfügung, die Infrastruktur zu verschmutzen, zum Beispiel mit Tierexkrementen oder Futtermitteln. Wer mit landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen an einer Versammlung teilnimmt, darf keine angebauten oder angehängten Fahrzeugteile mitführen. Nicht teilnehmen an einer Versammlung darf man mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
"Das Landratsamt appelliert an den gesunden Menschenverstand der Demonstrierenden", sagt Sprecherin Eva Büchele. "Wichtig ist, Rettungswege, Autobahnen und Bundesstraßen freizuhalten, darauf zu achten, dass niemand zu Schaden kommt, und natürlich, dass keine Straftaten wie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Sachbeschädigungen begangen werden."
Versammlungen müssen 48 Stunden vor der Bekanntgabe angemeldet werden
Laut Gesetz müssen Versammlungen mindestens 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe angezeigt werden. Dabei muss ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt werden. Mit diesem könne man Details wie die Rettungswege abstimmen. "Je früher die Versammlung angezeigt wird, desto besser, und es ist besser, eine Versammlung zu spät anzuzeigen als gar nicht", so Büchele.
Für sogenannte Eil- und Spontanversammlungen gelten besondere Regelungen. Bei einer Eilversammlung entstehe der Anlass für die Versammlung kurzfristig. Die Anzeige sei in diesem Fall spätestens mit der Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Behörde oder Polizei einzureichen, heißt es aus dem Landratsamt.
Grob-Werke fordern Mitarbeiter auf, daheim zu bleiben
Auf die geplanten Aktionen haben am Freitag bereits die Mindelheimer Grob-Werke mit ihren rund 5700 Mitarbeitenden reagiert. In einer Mitteilung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ruft Geschäftsführer German Wankmiller dazu auf, am Montag daheimzubleiben. Bereits ab 5 Uhr früh werde nach Auskunft der Polizei und des Ordnungsamtes "ein großes Verkehrschaos entstehen".
Der Betrieb in Mindelheim werde allerdings nicht geschlossen. Wer es trotz des Streiks zur Arbeit schaffe, könne natürlich arbeiten, heißt es in der Mitteilung. Auch die Kantine werde "eine Notversorgung" bieten. Beschäftigte aus dem Bürobereich könnten nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten. Wie die Fehlzeiten beim Rest der Belegschaft verrechnet werden, werde man zeitnah klären, so Wankmiller in der Mitteilung an die Grob-Beschäftigten.