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Bauen in Mindelheim: Schimmel, schiefe Häuser: Ein Gutachter gibt Tipps für Bauherren

Bauen in Mindelheim

Schimmel, schiefe Häuser: Ein Gutachter gibt Tipps für Bauherren

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    Auch Schimmel in der Wohnung berechtigt zu einer Mietminderung.
    Auch Schimmel in der Wohnung berechtigt zu einer Mietminderung. Foto: Andrea Warnecke (dpa)

    Es gibt Fälle in seiner Berufslaufbahn, bei denen sich Volker Kraus noch an jedes einzelne Detail erinnert. „Pilzschaden in einem erst ein Jahr alten Neubau, Ortstermin am 7. Januar, um 7 Uhr“, beginnt der Sachverständige für Schäden an Gebäuden seine Schilderung. Als er die Wohnung betritt, beschlägt sogleich seine Brille. Im Schlafzimmer hinter dem Bett: „Ein Schimmelgarten, tief schwarz.“ In den anderen Räumen sieht es nicht anders aus. Die Mieter der Wohnung – er in Shorts und T-Shirt, sie ähnlich knapp bekleidet – weisen jede Schuld für den Schimmel von sich. Doch die Zahlen sprechen gegen sie: In den Räumen hat es 25 Grad, es herrschen fast 67 Prozent Luftfeuchtigkeit. „Die haben in einem Treibhaus gewohnt“, sagt Kraus. Sein Urteil: „Nicht der Bau hat den Schimmel erzeugt, sondern das Fehlverhalten der Bewohner.“

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