Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten

Bad Wörishofen: Was hat Bad Wörishofens Pflicht zum Spielplatzbau bislang gebracht?

Bad Wörishofen

Was hat Bad Wörishofens Pflicht zum Spielplatzbau bislang gebracht?

    • |
    Bad Wörishofen wollte mit der Pflicht zum Spielplatzbau ein Zeichen für Kinderfreundlichkeit setzen.
    Bad Wörishofen wollte mit der Pflicht zum Spielplatzbau ein Zeichen für Kinderfreundlichkeit setzen. Foto: Lara Voelter (Archivbild)

    Seit Mitte April 2022 gilt in Bad Wörishofen eine „Kinderspielplatzsatzung“, die vorschreibt, dass bei Errichtung, einer Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten ein Kinderspielplatz zu errichten ist. Zuletzt war dies auch ein Thema im Bauausschuss, als es um die geplante Erweiterung des Café Matzberger ging. Die Gesamtbetrachtung bringt allerdings ein überraschendes Ergebnis. 

    Dabei wurde von den Bauwerbern die in der Satzung vorgesehene Befreiung der Errichtung eines Spielplatzes Gebrauch gemacht, die in bestimmten Fällen durch die Zahlung einer Ablöse möglich ist. Diese beträgt 7500 Euro für einen Spielplatz von 40 Quadratmetern plus 100 Euro für jeden weiteren Quadratmeter. Das Geld hat die Stadt zweckgebunden für die Herstellung oder den Erhalt einer örtlichen Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung zu verwenden. 

    Die Stadt Bad Wörishofen führt offenbar keine Statistik zu den Auswirkungen der Spielplatzsatzung

    Auf Anfrage unserer Redaktion, wie viele Spielplätze seit Inkrafttreten der Satzung gebaut beziehungsweise abgelöst wurden, teilte Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) mit, dass die Bauverwaltung dazu keine Statistiken führe. Nicht beantwortet hat Welzel bislang die Frage, ob die Ablösesummen nicht im Haushalt entsprechend verbucht seien. 

    „Von dort kann jedoch bestätigt werden, dass auf der Basis der neuen Satzung bereits sowohl Spielplätze erstellt als auch Spielplätze abgelöst werden“, so Welzel. Andreas Honner, Leiter der Gartenbauabteilung erklärt auf Nachfrage, dass seines Wissens nach noch kein neuer Spielplatz gebaut wurde. Die Gartenbauabteilung ist für die Pflege und Kontrolle der städtischen Spielplätze zuständig, der Unterhalt der nach der Spielplatzsatzung errichteten Spielplätze obliegt dem Bauherrn beziehungsweise dem Grundstückseigentümer.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden