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Bad Wörishofen: Verbot des Bürgermeisters: Amtsleiter darf Rathaus nicht mehr betreten

Bad Wörishofen

Verbot des Bürgermeisters: Amtsleiter darf Rathaus nicht mehr betreten

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    Das Rathaus von Bad Wörishofen. Ein Amtsleiter darf das Gebäude nicht mehr betreten.
    Das Rathaus von Bad Wörishofen. Ein Amtsleiter darf das Gebäude nicht mehr betreten. Foto: Markus Heinrich

    Die Personalprobleme im Rathaus haben einen neuen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Nach Informationen unserer Redaktion hat Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) einem seiner Amtsleiter den Zugang zum Rathaus verboten. 

    Im Rathaus von Bad Wörishofen ist es mittlerweile normal, dass es auch auf Amtsleiterebene häufige Personalwechsel gibt. Dass der Bürgermeister einem Amtsleiter allerdings untersagt, seiner Aufgabe nachzugehen, ist neu und zumindest in den vergangenen 20 Jahren beispiellos. Nach Informationen unserer Redaktion hat Welzel ein so genanntes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Das Rathaus darf der Abteilungsleiter seither nicht mehr betreten. Damit läuft nun eine Frist. 

    So geht es nach dem Rathaus-Verbot in Bad Wörishofen weiter

    Binnen drei Monaten muss Welzel nun entscheiden, ob er „ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren“ einleitet, wie es im entsprechenden Gesetzestext heißt. Ansonsten erlischt das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. 

    Was der betroffene Amtsleiter zu dem Verbot von Bürgermeister Welzel sagt

    Bürgermeister Welzel hat Fragen unserer Redaktion zu den ergriffenen Maßnahmen bislang nicht beantwortet. Was dem Amtsleiter vorgeworfen wird, ist derzeit nicht öffentlich bekannt. Welzel sagte aber am Montagabend im Stadtrat unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben“, es gehe um eine interne und anwaltliche Klärung von Sachverhalten. Weitere Angaben, etwa zu ergriffenen Maßnahmen oder dem Grund dafür, machte Welzel nicht. 

    Der betroffene Amtsleiter wollte sich auf Nachfrage unserer Redaktion zu den getroffenen Maßnahmen nicht äußern, mit Verweis auf das laufende Verfahren. Die Vorwürfe müssten zunächst geklärt werden, sagte er nur.

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