Die Razzia machte im vergangenen Jahr Schlagzeilen: Etwa 30 Einsatzkräfte stürmten damals eine Gaststätte in Bad Wörishofen, weil die Polizei dort illegale Pokerrunden vermutete. Über Monate hatten die Beamtinnen und Beamten die . Angeklagt waren der mutmaßliche Veranstalter der Pokerrunden sowie der Betreiber der Gaststätte. Vor Gericht stellte sich der spektakuläre Fall dann allerdings deutlich milder dar. Eine Verurteilung gab es trotzdem.
"Es ging um das Zusammensein unter Freunden, nicht um Geld oder Gewinn", sagte Rechtsanwältin Friederike Nißle zu Beginn des Verfahrens. Sie vertrat den als Veranstalter angeklagten Rentner. Dieser räumte ein, die Pokerrunden organisiert zu haben. Anfangs hätten sie nicht um Geld gespielt, später seien dann Beträge um die 20 Euro dabei gewesen. "Das war scheiße", gab der 63-Jährige zu.
Bad Wörishofen: Mindestens 48 unerlaubte Pokerrunden
Überwachungskameras zeigen 48 solcher Pokerrunden im Zeitraum zwischen Dezember 2022 und Februar 2023. Laut Anklage hätten sich die Spieler über WhatsApp organisiert. Zwischen sieben und neun Personen seien in der
Wichtig war ihm allerdings zu betonen, dass der Betreiber der Gaststätte nichts von den Pokerrunden gewusst habe. Der habe die Gaststätte zwar betrieben, sei aber selten selbst vor Ort gewesen. Als Gastronom, der die Räume zur Verfügung stellte, wurde ihm eine Tatbeteiligung vorgeworfen. "Ich hatte damit nichts zu tun, ich weiß nicht mal, wie man Poker spielt", sagte der 36-Jährige vor Gericht.
Razzia in Bad Wörishofen: Veranstalter wird zu einer Geldstrafe verurteilt
Letztlich konnte das Gericht die Tatbeteiligung des Mannes nicht nachweisen. Die Zeugenaussagen deckten sich mit den Angaben des Gastronomen, dass er persönlich nicht an den Pokerrunden teilgenommen hatte. Für einen Freispruch reichte es allerdings nicht, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Der geständige Veranstalter der Pokerrunden wurde zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 20 Euro wegen unerlaubten Glücksspiels verurteilt. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Bewährungsstrafe nahm der Richter nicht an.