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Bad Wörishofen: Mordversuch in Bad Wörishofen: Messer-Angreifer mit Schlägen gestoppt

Bad Wörishofen

Mordversuch in Bad Wörishofen: Messer-Angreifer mit Schlägen gestoppt

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    Der Prozess vor dem Landgericht gegen einen Bad Wörishofer wegen Mordversuchs wird verlängert.
    Der Prozess vor dem Landgericht gegen einen Bad Wörishofer wegen Mordversuchs wird verlängert. Foto: Kraus

    Der Prozess gegen einen Bad Wörishofer, der drei Frauen mit einem Messer teils lebensgefährlich verletzt haben soll, bringt weitere Details des Tatabends ans Licht. Offenbar hat ein Nachbar den bewaffneten Angreifer mit Faustschlägen abgewehrt, als eine schwer verletzte Frau und ein achtjähriges Mädchen bei ihm Schutz suchten.

    Eigentlich sollte der auf mehrere Verhandlungstage angesetzte Prozess am Freitag mit einem Urteil enden. Stattdessen wurde es ein weiterer Verhandlungstag, der Prozess wurde um mehrere Tage verlängert. Landgerichtsarzt Dr. Horst Bock hat den 48-jährigen Tatverdächtigen wenige Stunden nach seiner Festnahme im Mai 2020 untersucht. Er sei sehr kooperativ gewesen. Er habe Blut an den Händen und Füßen gehabt, selbst aber bis auf blaue Flecke keine Verletzungen.

    Auf der Fahrt zum Gefängnis räumte der Bad Wörishofener offenbar ein, "Mist gebaut" zu haben

    Prof. Matthias Graw, Chef des Instituts für Rechtsmedizin München, erläutert dem Gericht die Tragweite der zugefügten Verletzungen. Während die fünf Stichverletzungen, die die 35-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten abbekommen hatte, „relativ harmlos“ gewesen seien, wäre bei den beiden anderen Frauen „ohne ärztliche Maßnahmen mit dem Ableben zu rechnen gewesen“, sagt der Arzt. Vor Gericht muss sich der 48-Jährige wegen Mordversuchs und versuchtem Totschlag verantworten. Verletzt wurden die 35-Jährige, deren 63-jährige Mutter und eine 39-jährige Nachbarin, welche die achtjährige Tochter der 35-Jährigen zu Hilfe geholt hatte.

    Einen breiten Raum nimmt die Vernehmung eines Kripobeamten ein. Verteidiger Werner Hamm beantragt aber zuvor, dass dessen Angaben teilweise nicht verwertet werden dürfen. Es geht dabei um Äußerungen, die der Angeklagte im Polizeiauto auf dem Weg ins Gefängnis gemacht haben soll. Aus einem Vermerk des Polizisten geht hervor, dass der 48-Jährige, der auf Anraten seines Anwalts noch immer keine Angaben zum Sachverhalt macht, dem Polizisten ungefragt gesagt hatte, dass er am Vortag „Mist gebaut“ habe. Ständig hätten sich die beiden Frauen gegen ihn verbündet, habe er dem Polizisten gesagt. Die Schwiegermutter lebte offenbar seit Weihnachten bei dem Paar, weil sie durch die Corona-Pandemie nach einem Besuch nicht mehr nach Bulgarien zurückkehren konnte.

    Der Angeklagte soll mit einem Messer in der Hand neben den verletzten Frauen gestanden sein

    Hamm bezweifelt, dass es sich dabei um eine „spontane Äußerung“ gehandelt hat. Eine Entscheidung, ob die Angaben verwendet werden dürfen, steht noch aus. Unklar ist auch, ob das heute neun Jahre alte Mädchen im Gerichtssaal aussagen muss. Ihre polizeiliche Anhörung wurde auf Video aufgezeichnet. Der Kriminalbeamte dient dem Gericht auch als „Zeuge vom Hörensagen“. Denn der Nachbar, der den Angreifer in der Tatnacht mit zwei Faustschlägen gestoppt hat, steht dem Gericht nicht mehr zur Verfügung. Niemand weiß, wo er sich derzeit aufhält. Also berichtet der Polizist, was der Nachbar ausgesagt hatte. Demnach habe er bis spät in die Nacht mit einem Bekannten zusammengesessen. Dann hätte man Lärm gehört und die 39-Jährige und das Kind seien zu ihm in die Wohnung gekommen. Die verletzte Frau habe man auf ein Bett gelegt, das Kind auf einen Stuhl gesetzt. Dann sei der Angeklagte im Türrahmen erschienen. Er habe ein Messer im Gürtel stecken gehabt und sei im Begriff gewesen, es herauszuziehen. Da habe ihm der Wohnungsinhaber zwei Faustschläge verpasst und ihn mit Hilfe seines Bekannten auf den Flur geschoben. Der Angeklagte habe dann von außen gegen die Tür getreten.

    Später habe der Zeuge einen Holzstock genommen, um in der Wohnung des Angeklagten nach dem Rechten zu schauen. Dort habe er die beiden anderen verletzten Frauen gesehen und auch den Angeklagten, der mit dem Messer in der Hand daneben gestanden sei. Als der 48-Jährige Anstalten gemacht habe, auch auf ihn loszugehen, habe er sich zurück in seine Wohnung geflüchtet. Bis zum Eintreffen der Polizei sei der 48-Jährige dann mindestens noch ein weiteres Mal an seiner Tür erschienen, habe wieder versucht, sie einzutreten und gedroht, er werde alle umbringen. Schließlich habe er sich überreden lassen, das Messer auf das Garagendach zu werfen.

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