Nach Informationen unserer Redaktion hatte Welzel ein sogenanntes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Das Rathaus durfte der Abteilungsleiter seither nicht mehr betreten. Dies hat sich offenbar in den letzten Tagen geändert: Wie unsere Redaktion aus zuverlässiger Quelle erfuhr, gab es eine entsprechende Korrespondenz zwischen dem Anwalt der Stadt Bad Wörishofen und dem
Das Verbot des Bad Wörishofer Bürgermeisters soll in dieser Form juristisch nicht haltbar sein
Demzufolge habe sich offenbar herausgestellt, dass das von Welzel ausgesprochene Verbot in dieser Form juristisch nicht zu halten sei. Am Donnerstag hätte der leitende Mitarbeiter wieder an einer Sitzung der Amtsleiter im Bad Wörishofer Rathaus teilnehmen sollen. Wie unsere Redaktion erfuhr, kam es aber nicht dazu, weil sich der leitende Mitarbeiter im Krankenstand befindet.
Auf Anfrage unserer Zeitung wollte sich weder Zweiter Bürgermeister Daniel Pflügl (Grüne) noch der leitende Mitarbeiter selbst äußern. Beide verwiesen auf das laufende Verfahren. Erster Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) ist diese Woche in Urlaub, Pflügl führt die Amtsgeschäfte stellvertretend.