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Bad Wörishofen: Heilbäder machen bei „Kur als Pflichtleistung“ Druck

Bad Wörishofen

Heilbäder machen bei „Kur als Pflichtleistung“ Druck

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    Auch ein Armbad nach Sebastian Kneipp ist Teil der lange bewährten Kneipp-Therapie.
    Auch ein Armbad nach Sebastian Kneipp ist Teil der lange bewährten Kneipp-Therapie. Foto: Kurbetrieb

    Der Bayerische Heilbäder-Verband bleibt in Sachen „Kur als Pflichtleistung“ weiter auf dem Gas, auch ohne den bisherigen Frontmann Klaus Holetschek. Bayerns neuer Gesundheitsminister hatte als Verbandsvorsitzender erreicht, dass es mittlerweile einen Gesetzentwurf gibt, der die Kur wieder aufwerten würde. Sein Verbandsamt übt Bad Wörishofens Altbürgermeister Holetschek derzeit nicht aus. Das macht jetzt Alois Brundobler. Er fordert nun, der Bundestag müsse die „Kuren schnellstmöglich zur Pflichtleistung der Krankenkassen“ machen. Den Gesetzentwurf gebe es seit Dezember: „Wir warten seit Jahren darauf, dass Versicherte einen Anspruch auf eine Kur haben.“

    Um Planungssicherheit für potenzielle Kurgäste zu bekommen, erwarte er, dass noch vor der Bundestagswahl die Änderung beschlossen wird. „Für eine Hängepartie oder ein Hinauszögern haben wir und die durch Corona geschädigte Bevölkerung kein Verständnis.“ Noch Mitte der neunziger Jahre hatte es bundesweit 900.000 ambulante Kuren gegeben.

    Durch die Gesundheitsreformen des damaligen Gesundheitsministers Horst Seehofer (CSU) sank diese Zahl dramatisch, auf 31.763 im Jahr 2019, laut Heilbäderverband. In Bad Wörishofen gab es zuletzt nach Auskunft von Kurdirektorin Petra Nocker nur noch um die 600 echte Kuren - und mit dieser Zahl stehe die Kneippstadt im Vergleich noch ganz gut da, hieß es.

    So ist die rechtlich Lage für Versicherte in Sachen Kur momentan

    Krankenkassen können eine ambulante Vorsorgeleistung in einem Kurort genehmigen, wenn alle sonstigen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, oder wegen besonderer Umstände.

    Aus dieser Kann-Bestimmung soll nach vorliegendem Gesetzentwurf eine Pflichtleistung der Kassen werden. Auch die stationäre Kur in einer geeigneten Einrichtung soll unter denselben Voraussetzungen zur Pflichtleistung werden. „Das ist längst überfällig, weil die Krankenkassen seit Jahren einen Sparkurs auf Kosten der Versicherten fahren“, kritisiert Alois Brundobler weiter. (mz, m.he)

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