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Bad Wörishofen: Frau bietet illegale Sex-Dienste in einem Hotel in Bad Wörishofen an

Bad Wörishofen

Frau bietet illegale Sex-Dienste in einem Hotel in Bad Wörishofen an

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    In Bad Wörishofen hat eine Frau illegal Sexdienstleistungen angeboten.
    In Bad Wörishofen hat eine Frau illegal Sexdienstleistungen angeboten. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Erneut hat die Polizei Bad Wörishofen eine Frau ertappt, die verbotenerweise Sex gegen Geld in der Kurstadt angeboten hatte. Viel laufe dabei über das Internet ab, sagt Bad Wörishofens

    Am Mittwochabend ging bei der Polizeiinspektion Bad Wörishofen eine Mitteilung einer Hotelbesitzerin ein. Sie vermutete eine Prostituierte unter den Gästen ihres Apartmenthotels. Vor Ort trafen die Beamten einen Mann an, der sich mit der fraglichen Frau verabredet habe, so die Polizei. Gegen die 49-jährige Frau habe man ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 

    Polizeichef Stephan sagt, die Zahl der Fälle habe auch damit zu tun, dass sich um "Aufmerksamkeitsgeschichten" handele. Zumeist werde die Polizei durch Mitteilungen auf die illegalen Geschäfte aufmerksam. Vieles laufe dabei über Portale im Internet ab. Das habe im Vergleich zu früheren Zeiten zugenommen und könnte auch erklären, warum es vermehrt Fälle in Bad Wörishofen gebe. Dass man sich außerdem vermehrt in Hotelzimmer einbuchen könne, ohne persönlich an einer Rezeption vorsprechen zu müssen, trage ebenso dabei bei, dass Prostituierte es leichter haben, auch in Orten wie Bad Wörishofen Fuß zu fassen. 

    Deshalb ist Prostitution in Bad Wörishofen nicht erlaubt, in anderen Städten womöglich schon

    In Bad Wörishofen wurden in den vergangenen Monaten mehrfach Frauen von der Polizei entdeckt, die illegal der Prostitution nachgingen. Generell verboten ist Sexarbeit in Bayern nicht, zulässig ist die Ausübung der Prostitution – also das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen gegen Geld – grundsätzlich aber erst in Ortschaften ab einer Einwohnerzahl von 30.000 Menschen. Bad Wörishofen hat derzeit über 18.000 Einwohner. Zwischen 30.000 und 50.000 Menschen kann sie ebenfalls durch Rechtsverordnung untersagt werden. 

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