![](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/modal-user-780w.jpg)
Behörden nehmen Bauarbeiten am "Matzberger" in Bad Wörishofen unter die Lupe
![Das Matzberger war einst ein beliebter Treffpunkt in Bad Wörishofen. Nun wird es umgebaut. Das Matzberger war einst ein beliebter Treffpunkt in Bad Wörishofen. Nun wird es umgebaut.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Müll und Bauschutt vor dem Gebäude an Bad Wörishofens Denkmalplatz, dazu Bauarbeiten: Stadt und Landratsamt reagierten. Einschreiten müsse man aber nicht, heißt es nun.
Wie geht es mit dem "Matzberger" am Denkmalplatz von Bad Wörishofen weiter? Dort sind Arbeiten im Gang, die nun Stadt und Landratsamt auf den Plan riefen. Einschreiten müsse man nicht, teilte nun Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) mit. Er benennt aber Kritikpunkte.
Der Bauausschuss des Stadtrates hatte zuletzt die gewünschte Aufstockung des Matzberger-Gebäudes in der Fußgängerzone von Bad Wörishofen abgelehnt. Seither habe es mehrere Ortstermine des Ordnungsamts und der Bauverwaltung gegeben, berichtet Welzel. "Dabei wurden insbesondere Vorgaben zur Absicherung und Sauberkeit des öffentlichen Raums gemacht."
Beim bislang letzten Ortstermin am Montag, 5. Februar, habe man dann "Arbeiten am Gebäude in einem Ausmaß festgestellt, welche die Frage aufwarfen, ob es sich um bauaufsichtlich relevante Maßnahmen handeln könnte", so Welzel. Die Stadt hat deshalb das Landratsamt Unterallgäu informiert, das hier zuständig ist. Zwischenzeitlich habe eine Baukontrolle seitens des Landratsamtes stattgefunden. "Ein bauaufsichtliches Einschreiten wurde zum aktuellen Zeitpunkt als nicht erforderlich angesehen", berichtet Welzel.
Keine neuen Informationen zur künftigen Nutzung des Matzberger-Gebäudes in Bad Wörishofen
Über die mögliche Nutzung des Gebäudes liege der Stadtverwaltung seit der bislang letzten Sitzung zum Matzberger keine weiteren oder neuen Informationen vor. "Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in dem Gebäude die Vermietung von Wohnraum ab dem ersten Obergeschoss bereits genehmigt ist und auch weiterhin zulässig bleibt", so Welzel. "Bezüglich des Mülls beziehungsweise Bauschutts auf dem Privatgrund liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Unterallgäu. Nach Aussage der Eigentümer soll der defekte Müllbehälter durch das Landratsamt ausgetauscht werden."
Die Müllablagerungen vor dem Matzberger hatten unlängst für Aufsehen gesorgt. Auf Anfrage teilte die Stadt Bad Wörishofen zu diesem Zeitpunkt mit, dass sich die Ablagerungen auf Privatgrund befinden und es sich deshalb nicht um eine Angelegenheit des Ordnungsamtes handle. Sylvia Rustler von der Pressestelle des Landratsamts erklärte: "Abfälle dürfen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz nur in zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen dauerhaft abgelagert werden. Auf Privatgrundstücken ist dies nicht erlaubt." Geahndet würden unzulässige Abfallablagerungen abhängig von Art und Menge sowie der Mitwirkung des Verursachers mit einer Geldbuße im Rahmen von 20 bis 8000 Euro.
Das gilt laut Landratsamt für Müllablagerungen auf Privatgrundstücken im Unterallgäu
Grundsätzlich erläutert Rustler: "Handelt es sich bei einem Privatgrundstück um Abfallablagerungen im Sinne des Abfallrechts - zum Beispiel, weil keine Verwertungsabsicht erkennbar ist - veranlasst das Landratsamt die ordnungsgemäße Entsorgung." Der Verursacher der Abfälle würde aufgefordert, diese zu entsorgen und entsprechende Nachweise vorzulegen. "Lässt sich dieser nicht ermitteln, fordert das Landratsamt den Grundstückseigentümer zur Entsorgung auf." Erfolge keine Entsorgung, werde die Entsorgung erneut angeordnet und ein Zwangsgeld angedroht - unter Umständen auch mehrmals. "Werden die Abfälle dann immer noch nicht entsorgt, werden diese im Auftrag des Landratsamts entsorgt und die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt." Bei Problematiken wie dieser können sich Bürger an das Sachgebiet Abfallrecht am Landratsamt wenden, unter der Telefonnummer 08261/995-363. (kels, mz)
Die Diskussion ist geschlossen.