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Bad Wörishofen: Abwassergebühren in Bad Wörishofen: Geheime Beratung war nicht zulässig

Bad Wörishofen

Abwassergebühren in Bad Wörishofen: Geheime Beratung war nicht zulässig

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    Im Rathaus von Bad Wörishofen wurde die Erhöhung der Abwassergebühren nicht-öffentlich vorberaten. Dieses Vorgehen kritisiert nun das Landratsamt.
    Im Rathaus von Bad Wörishofen wurde die Erhöhung der Abwassergebühren nicht-öffentlich vorberaten. Dieses Vorgehen kritisiert nun das Landratsamt. Foto: Markus Heinrich

    Bad Wörishofen hat seit dem Jahresbeginn die mit Abstand höchsten Abwassergebühren der näheren Umgebung. Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) ließ diesen Schritt vorab in einer nicht-öffentlichen Sitzung besprechen. Das allerdings war nicht zulässig, wie sich nun zeigt.

    Seit dem 1. Januar gilt in Bad Wörishofen die neue Abwassersatzung, die der Stadtrat noch kurz vor dem Jahresende mit 14:6 Stimmen beschlossen hatte. Das bedeutet, dass nun 4,20 Euro für jeden Kubikmeter Abwasser fällig werden. Bislang lag dieser Preis bei 2,18 Euro. Zum Vergleich: In Bayern sind die Abwassergebühren nach Angaben des Landesamtes für Statistik zuletzt allgemein gestiegen, seit 2019 um vier Prozent auf durchschnittlich 2,09 Euro pro Kubikmeter, wie die Zahlen des Landesamtes vom Juli 2023 zeigen. Bad Wörishofen verlangt jetzt das Doppelte. Zum Abwasserpreis kommt der Preis für das Wasser, derzeit 84 Cent brutto pro Kubikmeter. In der Stadt der Wasserkur kostet der Kubikmeter Wasser samt Entsorgung nun also mehr als fünf Euro. Die Nachbarstädte sind da günstiger. In Mindelheim werden 2,69 Euro pro Kubikmeter Abwasser fällig, in Kaufbeuren 1,67 Euro und in Buchloe 1,54 Euro je Kubikmeter. 

    In Bad Wörishofen wurde der Schritt, der scharfe Kritik auslöste, in einer nicht-öffentlichen Sitzung vorberaten. Das hätte so allerdings offenbar nicht passieren dürfen. Das Landratsamt Unterallgäu bestätigte entsprechende Informationen unserer Redaktion. "Wir haben der Stadt Bad Wörishofen mitgeteilt, dass die Vorab-Behandlung in nicht-öffentlicher Sitzung nicht zulässig war, da keine Gründe für eine nicht-öffentliche Behandlung vorlagen", teilt Behördensprecherin Sylvia Rustler mit. So ein Fehler kann mitunter weitreichende Folgen haben. 

    Wird nicht öffentlich beraten, kann ein Beschluss unter Umständen ungültig sein, schilder das Landratsamt

    "Wird ein Tagesordnungspunkt in einer nicht-öffentlichen Sitzung behandelt, obwohl es hierfür keinen Grund gibt - zum Beispiel geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten - kann der Beschluss samt der dazugehörigen Satzung unter Umständen ungültig sein", erläutert Rustler. In Bad Wörishofen ist das aber nicht der Fall. 

    "Da in der betreffenden nicht-öffentlichen Sitzung aber nicht unmittelbar über die Erhöhung der Abwassergebühren, sondern nur über eine Einzelfrage zur Kalkulationsmethode beschlossen wurde, wirkt sich dies nicht auf die Rechtmäßigkeit der neuen Gebührensatzung aus", erklärt Rustler. "Denn die Änderungssatzung zur Gebührenerhöhung wurde anschließend richtigerweise in öffentlicher Sitzung beschlossen." Auf die Rechtmäßigkeit der neuen Satzung hatte zum Jahresbeginn bereits Bürgermeister Welzel in einer Pressemitteilung hingewiesen.

    Kritik aus dem Stadtrat und von Bad Wörishofens Hoteliers an den Abwassergebühren

    Mittlerweile liegen Anträge aus dem Stadtrat Bad Wörishofen vor, die eine Aufarbeitung fordern. Die Freien Wähler hatten schon kurz nach dem Beschluss einen Eilantrag gestellt, in der Hoffnung, damit die höheren Gebühren noch stoppen zu können. Der Antrag wurde bislang aber nicht behandelt. Auch die Grünen und die Ausschussgemeinschaft ÖDP/SPD wollen die Abwassergebühren in Bad Wörishofen erneut auf die Tagesordnung bringen. In einem Antrag an Bürgermeister Stefan Welzel forderten sie mehr Transparenz und eine weiter gehende Information des Stadtrates. Öffentliche Unterstützung erhielten sie dabei unlängst von Vize-Bürgermeister Daniel Pflügl (Grüne) und Dritter Bürgermeisterin Michaela Bahle-Schmid (CSU). Beide sehen unter anderem auch die Auswirkungen der neuen Gebühren auf die Kurhotels unzureichend berücksichtigt. Entsprechend groß ist auch der Ärger bei den Hoteleriers. Die Gebührenerhöhunung erschlage die heimische Wirtschaft und besonders die Kurbetriebe.

    Zunächst bleibt es aber bei der Satz. "Auch die vorliegenden Anträge haben keine rechtliche Auswirkung auf den Vollzug der neuen, seit Januar geltenden Abwassergebühren", erläutert Sylvia Rustler vom Landratsamt. Den Begriff „Eilantrag“ gebe es in dieser Form in der Geschäftsordnung beziehungsweise Gemeindeordnung zudem nicht. "Üblicherweise werden Anträge von Fraktionen in der darauffolgenden Sitzung behandelt", so Rustler. 

    Stadtrat Gittel schaltet die Rechtsaufsicht ein

    Stadtrat Manfred Gittel (FW) hatte in der öffentlichen Sitzung als einziger in der Runde gefordert, die geplante Erhöhung nochmals zu überdenken. Man könne dies den Bürgern nicht zumuten. Zudem sei der Stadtrat auch nicht-öffentlich nicht ausreichend informiert worden, kritisiert Gittel nun. Es habe nur eine kurze Vorlage gegeben, die Ausführungen seien äußerst spärlich gewesen. "Nicht eingeladen war als Sachverständiger das Büro Schneider und Zajontz, das die Kalkulationen, Defizite und Überschüsse der letzten Jahre hätte erklären können", schildert Gittel. „Auf Nachfragen in der Sitzung konnten keine konkreten Antworten gegeben werden, so dass dieser Tagesordnungspunkt eigentlich hätte abgesetzt werden müssen“, findet er. In der öffentlichen Sitzung seien die Informationen dann noch spärlicher gewesen. Gittel hat sich zwischenzeitlich an die Rechtsaufsicht gewandt, mit dem Antrag, den Beschluss für nichtig zu erklären. Dort sehe man den Beschluss aber weiterhin als rechtmäßig an, berichtet Gittel. Zunächst liege es in der Zuständigkeit des Stadtrats, dies aufzuarbeiten, habe man ihm mitgeteilt. Gittel: „Dann sollten wir dies auch tun – und zwar umfassend.“

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