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Bad Wörishofen: Abwassergebühren: Beschluss der Fraktionsanträge wäre rechtswidrig, sagt Bürgermeister

Bad Wörishofen

Abwassergebühren: Beschluss der Fraktionsanträge wäre rechtswidrig, sagt Bürgermeister

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    In Bad Wörishofen sind die Abwassergebühren zum Jahresbeginn stark gestiegen.
    In Bad Wörishofen sind die Abwassergebühren zum Jahresbeginn stark gestiegen. Foto: Andreas Brücken (Symbolbild)

    Bad Wörishofens neue Abwassergebühren sorgen für Zoff, seit sie kurz vor Weihnachten beschlossen wurden. Seit dem 1. Januar zahlen die Bürgerinnen und Bürger mit 4,20 Euro fast doppelt so viel pro Kubikmeter. Am Montag wird sich der Stadtrat erneut mit den Gebühren befassen. Doch es wird keinen Beschluss geben. Das machte am Freitag Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) klar. "Die neuen Anträge aus den Fraktionen würden zu einem rechtswidrigem Beschluss führen", teilt Welzel mit. 

    Der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen hatte im Dezember mit 14:6 Stimmen eine deutliche Erhöhung der Abwassergebühren beschlossen. Bislang lag dieser Preis bei 2,18 Euro pro Kubikmeter. Bayernweit wurden zuletzt im Schnitt 2,09 Euro pro Kubikmeter fällig, wie die Zahlen des Landesamtes vom Juli 2023 zeigen, Mindelheim verlangt 2,69 Euro, Kaufbeuren 1,67 Euro und in Buchloe 1,54 Euro je Kubikmeter. "Notwendig wurde dies durch gestiegene vertragliche Kosten, die große Erweiterung der Kläranlage sowie durch zahlreiche Kanalbaumaßnahmen", begründete Welzel am Freitag die Erhöhung. "Die Entscheidung musste noch im Dezember erfolgen, da die neukalkulierten Zahlen der berechnenden Fachfirma erst zu diesem Zeitpunkt vorlagen und kurzfristig die Information hereinkam, dass in 2024 eine rückwirkende Erhöhung der Abwassergebühren auf den 1. Januar 2024 nicht möglich gewesen wäre." Für die Bürger bedeutet das deutliche Mehrkosten. 

    Der Bund der Steuerzahler nimmt in seiner aktuellsten Betrachtung der Wohnnebenkosten einen Drei-Personen-Haushalt mit einer jährlichen Abwassermenge von 132 Kubikmetern an. Auf dieser Basis entstehen in Bad Wörishofen künftig Mehrkosten von rund 266 Euro pro Jahr nur durch den erhöhten Kubikmeterpreis. Der Verband "Haus und Grund" rechnet in seiner Betrachtung mit einem Vier-Personen-Haushalt und 185,42 Kubikmetern Verbrauch. Das wären in Bad Wörishofen dann Mehrkosten von etwa 375 Euro. 

    Die Bürgermeister-Stellvertreter stehen auf der Seite der Kritiker der Entscheidung in Bad Wörishofen

    Nach dem Beschluss beantragten die Freien Wähler kurz vor Weihnachten, diesen Beschluss „ersatzlos aufzuheben“, wie Welzel schreibt, und sich erneut in öffentlicher Sitzung mit diesem Thema zu befassen. Grüne, ÖDP und SPD beantragen kurz darauf ebenfalls eine weitere Beratung. Öffentliche Unterstützung für die Forderungen kam zuletzt von Vize-Bürgermeister Daniel Pflügl (Grüne) und Dritter Bürgermeisterin Michaela Bahle-Schmid (CSU). Beide sehen unter anderem auch die Auswirkungen der neuen Gebühren auf die Kurhotels unzureichend berücksichtigt. "Eine Behandlung und anschließende Veröffentlichung einer geänderten Satzung noch im alten Jahr wäre allein schon aufgrund der Bekanntmachungsfristen nicht mehr möglich gewesen", sagt nun Welzel dazu, dass über beide Anträge bislang nicht beraten wurde. 

    "Inzwischen ist zudem klar, dass ein solcher gewünschter Beschluss, der diesem Aufhebungs- und Neuberatungsantrag folgen würde, rechtswidrig wäre", teilt der Bürgermeister am Freitag mit. Darüber habe die Rechtsaufsicht des Landratsamtes die Stadt am 10. Januar ausführlich informiert. "Dies wurde den Fraktionsvorsitzenden noch am gleichen Tag in einer gemeinsamen Besprechung so mitgeteilt", erläutert Welzel. "Eine Rücknahme dieser Anträge erfolgte bis zum jetzigen Zeitpunkt trotz dieses Hinweises nicht."

    Bad Wörishofens Verwaltung sucht nun nach Ansatzpunkten für eine Änderungssatzung

    Die Verwaltung arbeite derzeit an einer anderen Lösung, die die "nun eingebrachten Gedanken mit berücksichtigt und rechtssicher wäre", berichtet Welzel. "Wenn Ansatzpunkte gefunden werden, die rechtlich in Ordnung sind und von der Rechtsaufsicht des Landratsamts genehmigt werden, kann eine Änderungssatzung beschlossen werden." Diese könnte dann rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten, weil eine "rückwirkende Gebührensenkung vom jetzt geltenden Niveau aus – im Gegensatz zu einer Erhöhung – zulässig ist", so Welzel. 

    Neben der Beratung in der Fraktionsvorsitzendenrunde werden deshalb aktuell und in den kommenden Wochen von Bürgermeister Stefan Welzel und der Verwaltung weitere Gespräche mit allen relevanten Akteuren geführt, um "Anpassungsmöglichkeiten der neuen Gebühren nach unten auszuloten und dem Rat vorstellen zu können", wie Welzel schreibt. "Da dies noch andauert, wird es am Montag zunächst nur eine Sachstandsinformation durch die Verwaltung geben." Eine Sitzung mit einem möglichen neuen Beschluss, der dann auf den 1. Januar zurückwirken kann, stellt Welzel für den Februar in Aussicht. (mit mz)

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