Die Gemeinde Wiedergeltingen hat eine Abkochanordnung für die Gemeinden Amberg und Wiedergeltingen erlassen. Ab Donnerstag, 20. März, muss das Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Wiedergeltingen für circa sieben bis zehn Tage abgekocht werden.
In Wiedergeltingen sind zwei Brunnen mit jeweils zwei Pumpen für die Trinkwasserversorgung zuständig. „Brunnen 2“ sei im Zuge des Hochwassers Anfang Juni 2024 durch Oberflächenwasser verkeimt worden und somit nicht mehr ohne Abkochanordnung nutzbar, teilt Bürgermeister Norbert Führer mit. „Brunnen 1“ war davon nicht betroffen und blieb daher in Betrieb. Die Gemeinde Wiedergeltingen beschloss daraufhin, eine UV-Trinkwasser-Aufbereitungsanlage zu beschaffen. Die Lieferzeiten seien aufgrund vieler Anfragen und der daraus resultierenden Knappheit extrem lang, so Führer.
Wasser muss abgekocht werden, weil Brunnen 2 in Betrieb genommen wird
Leider sei kürzlich ein Defekt an einer Pumpe in „Brunnen 1“ aufgetreten. Um diesen Defekt zu beheben, müsse „Brunnen 1“ komplett außer Betrieb genommen werden und „Brunnen 2“ wieder in Betrieb genommen werden. Dadurch sei vorübergehend eine Abkochanordnung zu erlassen, die zeitlich so kurz wie möglich gehalten werde, um „Brunnen 1“ wieder komplett betriebsfähig instand zu setzen.
Sowohl die Trinkwasser- als auch die Löschwasserversorgung sind aber trotz „Ausfall“ eines Brunnens zu jeder Zeit vollumfänglich gegeben, teilt Führer mit. Die Redundanz wird mit Einbau der beschlossenen UV-Trinkwasser-Aufbereitungsanlage wiederhergestellt. (mz)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden