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Allgäu: Das sagen Polizei und Justiz im Allgäu zur Freigabe von Cannabis

Allgäu

Das sagen Polizei und Justiz im Allgäu zur Freigabe von Cannabis

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    Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis sorgt auch im Allgäu für Diskussionen.
    Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis sorgt auch im Allgäu für Diskussionen.

    Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben und Regeln beschlossen. Der Besitz bis 25 Gramm für den Eigenkonsum soll für Volljährige ab 1. April erlaubt sein. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum

    „Handel und Abgabe bleiben jedoch weiter strafbar. Wir befürchten, dass es für uns schwieriger wird, Einblicke in Strukturen und Hintermänner zu bekommen, wenn der einfache Besitz straffrei ist“, sagt Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.

    Cannabis-Legalisierung: Polizei rechnet mit erhöhtem Kontrollaufwand

    Auch ein weiterer Punkt bereitet den Beamten Sorge. Dabei geht es um die Konsumverbotszonen: In der Öffentlichkeit darf man seinen Joint beispielsweise nicht rauchen, wenn man weniger als 100 Meter Luftlinie Abstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sportplätzen hat. „Was ist, wenn ein Beifahrer in einem vorbeifahrenden Wagen Cannabis konsumiert und das Fenster geöffnet hat?“, fragt Stabik zuspitzend.

    Er rechnet mit einem erhöhten Kontrollaufwand. Eine erhöhte Unfallgefahr durch Cannabiskonsum befürchtet die Deutsche Polizeigewerkschaft: „Denn je mehr Menschen Cannabis konsumieren, desto mehr nehmen potenziell auch unter Cannabis-Einfluss am Straßenverkehr teil. Cannabis gehört aber definitiv nicht hinters Lenkrad.“ Stabik sieht zudem große Schwierigkeiten bei Kontrollen: Weiterhin gelten soll ein Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut. „Über diesem Grenzwert können auch Personen liegen, deren Cannabis-Konsum schon Tage zurückliegt.“

    Überlastung der Justiz durch Freigabe von Marihuana gefürchtet

    Der Deutsche Richterbund hat vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die im Cannabisgesetz vorgesehene Amnestieregelung gewarnt. Bei einem rückwirkenden Straferlass bei solchen Delikten müssten bundesweit wohl etwa 100.000 Akten neu überprüft werden, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Bezogen auf den Zuständigkeitsbereich der Kemptener Staatsanwaltschaft ist laut Sprecher Thomas Hörmann von einer Gesamtzahl im vierstelligen Bereich zu rechnen.

    Dabei geht es darum, „dass verhängte Strafen wegen Verstößen im Umgang mit Cannabis, die nach neuer Rechtslage nicht mehr strafbar sind, nicht mehr vollstreckt werden dürfen.“ Bedeutet: Die Staatsanwaltschaft hat die Vollstreckung einzustellen.

    Damit nicht genug: Denn Hörmann berichtet von Fällen, in denen der Täter neben einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Cannabis weitere Taten begangen hat. Am Ende steht eine Gesamtstrafe. Nach neuem Recht liege bei dem Cannabis-Vergehen womöglich kein Verstoß mehr vor. Dann müsse die Strafe neu festgesetzt werden, dafür sei ein gerichtliches Verfahren notwendig.

    Verfahren wegen Cannabis-Konsums im Allgäu

    Eine Sprecherin am Amtsgericht Kaufbeuren geht davon aus, dass durch die erforderliche Neuprüfung von abgeschlossenen Fällen mit einer „jedenfalls zeitweisen erheblichen Mehrarbeit der Gerichte“ zu rechnen sein dürfte. Andererseits dürfte es ab 1. April zu keinen Anklagen mehr allein aufgrund des Umgangs mit Cannabis im erlaubten Rahmen kommen. „Es wäre insoweit mit einem Rückgang künftiger Strafverfahren zu rechnen.“ Eine eigene Cannabis-Statistik gebe es nicht.

    Das gilt auch für das Amtsgericht Kempten. Eine Sprecherin sagte, dass Verfahren wegen des Besitzes von kleinen Mengen zwar schon vorkommen. „Häufiger ist jedoch, dass neben Cannabis noch andere Drogen oder Straftaten im Spiel sind.“ 2023 gab es 239 Verfahren am Amtsgericht

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