Welche Steuergelder Staatssekretär Pschierer zurückzahlte und welche nicht
Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer hat in der Verwandtenaffäre knapp 45.000 Euro freiwillig erstattet. Letztlich ist das aber nur einen Teil der Steuergelder, die er seiner Frau zahlte.
Zwar hatte er mehr versprochen, als er dann gehalten hat. Dennoch wird die sogenannte Verwandtenaffäre für Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer (CSU) weder politische noch juristische Folgen haben. Noch vor einem Jahr hatte Pschierer (CSU) reumütig erklärt, er werde alle Beträge an die Staatskasse zurückzahlen, die seine Frau in der Zeit seiner Kabinettszugehörigkeit für ihre Sekretariatsarbeiten im Büro des Landespolitikers erhalten hatte.
Tatsächlich hatte er am 7. Mai 2013 den gesamten Nettoverdienst seiner Frau in Höhe von 44 202,09 Euro freiwillig zurückgezahlt. Steuern und Sozialabgaben zahlte er nicht zurück. Konsequenzen hat das keine. Der Bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat sich bereits demonstrativ vor seine Kabinettsmitglieder gestellt. Die Staatsregierung verwies auf diese Äußerungen Seehofers aus der ersten Junihälfte.
Kabinettsmitglieder profitierten von der Altfallregelung
Nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz vom 8. Dezember 2000 waren bestehende Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten oder Ehegatten weiterhin „erstattungsfähig“. Erst mit Wirkung 31. Mai 2013 war das geändert worden.
Alle fünf betroffenen Kabinettsmitglieder profitierten also von der Altfallregelung. Rechtlich also hatten sich also weder Helmut Bruner, Ludwig Spaenle (beide Minister), Gerhard Eck, Bernd Sibler noch Franz Pschierer (alle Staatssekretäre) etwas zuschulden kommen lassen. Dennoch kam in der Bevölkerung dieses Verhalten nicht gut an. Der Eindruck entstand, Politiker bedienten sich aus der Staatskasse.
Seehofer wollte das Thema rasch von der politischen Tagesordnung haben und versprach volle Aufklärung. Zumindest den Kabinettsmitgliedern legte er die Rückzahlung nahe, die dem auch nachkamen. Hier werde eine besondere Vorbildwirkung erwartet.
Pschierers Frau kümmert sich um Terminkoordination und Büroarbeiten
Für Landtagsabgeordnete, die genauso verfahren hatten, galt dieser strenge Maßstab nicht. Auch Pschierer hat letztlich nur einen Teil der Steuergelder zurückbezahlt. Wie aus einer Antwort der Staatsregierung an die SPD-Abgeordneten Inge Aures, Volkmar Halbleib, Natascha Kohnen, Markus Rinderspacher und Isabell Zacharias vom 3. Juni hervorgeht, hatte der in Mindelheim lebende Staatssekretär seine Ehefrau vom 1. Oktober 1994 bis zum 28. Februar 2013 beschäftigt.
Zu ihren Aufgaben gehörten die Terminkoordination, die Vorbereitung von Bürgersprechstunden und die Erledigung sonstiger Büroarbeiten. Vom 1. Oktober 1994 bis zum 31. Dezember 2006 war Frau Pschierer im Umfang von 35 Stunden pro Monat geringfügig beschäftigt. Ab dem 1. Januar 2007 arbeitete sie in Teilzeit in einem Umfang von 25 Stunden pro Woche.
Im Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis 31. Dezember 2006 handelte es sich um eine Tätigkeit im Rahmen eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses, wobei jeweils die geltenden Höchstbeträge ausgeschöpft wurden. Die Bruttogehaltssummen für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 28. Februar 2013 ergeben folgende Arbeitgeberbruttobeträge:
2007: 22 203,72 Euro
2008: 22 132,14 Euro
2009: 18 275, 15 Euro
2010: 23 841,20 Euro
2011: 22 723, 87 Euro
2012: 23 652 Euro
2013: 1. Januar bis 28. Februar: 3673, 68 Euro.
Zwischen 2002 und 2013 wurden folgende Weihnachtsgratifikationen gezahlt: 2009 und 2010: 1500 Euro, 2011: 1300 Euro, 2012: 1500 Euro. Diese Gratifikationen sind im oben genannten Arbeitgeberbrutto des jeweiligen Jahres enthalten. Andere Zulagen, Prämien oder Bonuszahlungen wurden nicht geleistet.
Im Jahr 2006 belegte Frau Pschierer ein EDV-Seminar bei der Volkshochschule Mindelheim. Weitere Fortbildungen erfolgten über die Fraktion und die Volkshochschule. Hierzu sind keine Belege mehr vorhanden. jsto
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