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Wasserschutzgebiet schlägt wieder Wellen

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Wasserschutzgebiet schlägt wieder Wellen

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    Wasserschutzgebiet schlägt wieder Wellen
    Wasserschutzgebiet schlägt wieder Wellen

    In seiner derzeitigen Form ist es schon seit 1993 rechtlich nicht mehr zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung gestattete jedoch die Wasserentnahme aus den beiden Brunnen bis zum Jahr 2006. Seither, so Bürgermeister Silverius Bihler, "steht die Gemeinde rechtlich auf wackeligen Beinen". Sprich: "Wenn die Behörden nicht so geduldig wären, könnten wir unsere Brunnen zumachen." Der Markt müsste also dringend ein neues, den jetzigen Richtlinien entsprechendes Wasserschutzgebiet ausweisen. Das aber würde den betroffenen Landwirten erhebliche, im Einzelfall sogar existenzbedrohende Belastungen zumuten.

    Gute Wasserqualität ändert gesetzliche Bestimmungen nicht

    Um dieses Dilemma zu lösen, hatten die Räte im Februar dieses Jahres in einer nicht öffentlichen Sitzung beschlossen, beim Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Das Wasser sollte weitere zehn Jahre unter den Bedingungen des bisherigen Schutzgebietes und dessen Auflagen entnommen werden dürfen. Denn: "Das Wasser, das wir in Irsingen fördern, hat eine sehr gute Qualität. Da haben die Bauern schon recht. Das wird alle 14 Tage kontrolliert", so Bihler.

    Allerdings ändert das, das wurde schließlich auch bei einem runden Tisch mit Vertretern der Gemeinde und des Landratsamtes deutlich, nichts an den gesetzlichen Bestimmungen. Verkürzt gesagt erfordert das Wohl der Allgemeinheit zwingend eine neue Wasserschutzgebietsverordnung. Das Landratsamt riet deshalb, den im Februar gefassten Beschluss zurückzunehmen - und stieß damit in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf wenig Gegenliebe.

    "Ich lasse mir vom Landratsamt nichts aufdiktieren", sagte etwa Walter Fritsch (SPD) und auch Roswitha Siegert (CSU), Josef Vogel (FW) und Josef Santjohanser sprachen sich teils vehement gegen eine Rücknahme des Beschlusses aus. "Wir sollten den Landwirten nicht in den Rücken fallen", so Siegert. Das ist zwar auch nicht die Absicht ihres Parteikollegen Otto Mayer, aber: "Der Beschluss bringt die Landwirte und uns nicht weiter." Er appellierte stattdessen an die Landwirte, sich endlich mit der Gemeinde an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach Möglichkeiten der Entschädigung zu suchen. Der letzte entsprechende Versuch von Silverius Bihler war im März gescheitert.

    Obwohl er Verständnis für beide Positionen hat, empfahl der Bürgermeister, "nach dem Gesetz vorzugehen". Die Räte entschieden jedoch mit fünf Gegenstimmen, den Beschluss aufrecht zu erhalten. Damit liegt der schwarze Peter nun beim Landratsamt.

    Das nämlich wird den Antrag nun wie angekündigt ablehnen und parallel dazu das Wasserschutzgebiet ausweisen. Der Erörterungstermin könnte dann nach Einschätzung der zweiten Bürgermeisterin Irmgard Schäffler bereits zwischen Juli und September sein. Da niemand von einer Einigung zwischen Behörde und Landwirten ausgeht, wird es anschließend wohl zur Klage kommen.

    Im schlimmsten Fall keine eigene Wasserversorgung mehr

    Dabei sehen beide Parteien den Erfolg auf ihrer Seite. Der Vorsitzende des "Bunds der Schutzgebietsbetroffenen" in Bayern, Armin von Freyberg, führt drei erfolgreiche Klagen ins Feld, die nach Einschätzung Bihlers aber nicht mit dem Fall in Irsingen vergleichbar seien. Auch seitens des Landratsamtes heißt es, dass bisher noch nie ein Prozess in dieser Richtung gewonnen wurde.

    Wenn es den Landwirten in diesem Fall aber gelänge, hätte das für Türkheim weitreichende Konsequenzen: "Wenn kein Schutzgebiet ausgewiesen werden kann, müssen wir im schlimmsten Fall auf die Wasserversorgung im eigenen Ort verzichten und stattdessen die Bad Wörishofer bitten, aus ihren Brunnen schöpfen zu dürfen", so Bihler. Die dafür erforderliche Leitung, das könne man sich leicht ausrechnen, koste "einen Sauhaufen Geld", das letztlich über die Wasserrechnung auf die Bürger umgelegt werden müsse.

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