Die großen Unwetterkatastrophen der vergangenen Jahre haben in Bayern Schäden im mehrstelligen Millionenbereich hinterlassen. In der Folge war immer wieder der Ruf nach einer Pflichtversicherung aufgekommen. Hausbesitzer, landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen müssten demnach eine Elementarschadensversicherung abschließen. Diese fand jedoch keine Zustimmung in der Bayerischen Staatsregierung. Der Ministerrat setzt auf Freiwilligkeit. Allerdings kann ab dem Stichtag 1. Juli 2019 nur noch mit staatlichen Hilfen rechnen, dessen Hab und Gut nicht zu versichern war.
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