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Unterallgäu: Zwei Kollegen schlägern - doch wer hat angefangen?

Unterallgäu

Zwei Kollegen schlägern - doch wer hat angefangen?

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    Das Memminger Amtsgericht ist für die Verfahren in der Stadt und im Landkreis Unterallgäu zuständig.
    Das Memminger Amtsgericht ist für die Verfahren in der Stadt und im Landkreis Unterallgäu zuständig. Foto: Werner Mutzel

    Dass in einem Strafprozess mehrere Täter auf der Anklagebank sitzen, ist nicht ungewöhnlich. Meist ist das der Fall, wenn sie gemeinsam eine Tat begangen haben sollen. Dass sich aber die beiden Kontrahenten einer Schlägerei direkt nebeneinander sitzend vor Gericht verantworten müssen, dürfte die absolute Ausnahme sein. Richterin Katrin Krempl machte es möglich: Sie hatte die beiden gegenseitigen Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung so miteinander verbunden, dass sie in einem Aufwasch abgearbeitet werden können.

    Bevor der Prozess am Memminger Amtsgericht beginnen kann, müssen jedoch erst einmal die Prozessbeteiligten geordnet werden. Zahlreiche Zeugen sind geladen. Es stellt sich heraus: Ein Dolmetscher für „Tigrinia“ – eine Sprache, die in Eritrea gesprochen wird – ist übrig. Eine Dolmetscherin für Bulgarisch hingegen fehlt, sie hat den Termin verschwitzt.

    Ordnungsgeld für eine Zeugin, die nicht gekommen war

    Eine Zeugin ist gar nicht erschienen. Sie sei schwanger und fühle sich unwohl, hatte sie im Vorfeld angegeben. Nachdem das Gericht auf ein ärztliches Attest bestanden hatte, hatte ihr Ehemann mitgeteilt, dass er mit seiner Frau über Weihnachten nach Polen gefahren sei. Richterin und Staatsanwältin waren sich einig: Hier ist ein Ordnungsgeld fällig!

    Sogar der Pflichtverteidiger des 21-jährigen Somalier, der von zwei Polizisten aus der Untersuchungshaft in den Sitzungssaal geführt wird, wird noch vermisst. Der Memminger Rechtsanwalt Tino Brückner aber hat nicht weit. Als er kommt, kann es losgehen mit dem Prozess. Auf der Anklagebank sitzen zwei Arbeitskollegen. In ihrer Firma in Mindelheim sind sie aneinander geraten. Der Ältere, 25 Jahre alt, stammt aus Eritrea und arbeitet schon länger in dem Betrieb.

    Die beiden Männer stritten sich erst in der Firma - und dann draußen

    Der Jüngere, ein 21-jähriger Somalier, hatte offenbar keine Lust, den Anweisungen seines Kollegen zu folgen. Es kam zum Streit und dann zu einer Schlägerei. Andere Mitarbeiter gingen dazwischen und trennten die zwei, der Chef schickte beide nach Hause. Vor dem Firmengebäude aber trafen sie wieder aufeinander, stritten und schlugen sich gegenseitig, dieses Mal auch „mit gefährlichen Werkzeugen“ – so steht es in der Anklageschrift. Nicht mit Laser-Schwertern oder Säbeln gingen sie aufeinander los, sondern mit Rigips-Leisten, die sie aus einem Baucontainer gefischt hatten. Ein Zeuge verständigte die Polizei, doch bis zu deren Eintreffen war die Auseinandersetzung bereits wieder beendet.

    Nun ist sie Thema vor Gericht: Staatsanwältin Patricia Fink wirft beiden Männern Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung vor. Bei der Beweisaufnahme, in der zahlreiche Zeugen gehört werden, geht es nun darum: Wer hat angefangen? Wer hat zuerst zugeschlagen? Womit? Mit der Faust oder der flachen Hand? Wohin? Ins Gesicht, auf den Kopf oder auf den Arm? „Und natürlich liegt bei einem solchen Sachverhalt auf der Hand, dass einer der beiden Streithähne in Notwehr gehandelt haben kann“, sagt Staatsanwältin Fink. Dass sich beide Angeklagten widersprechen, ist fast selbstverständlich. Aber auch die Aussagen der Zeugen bringen wenig Klarheit.

    So urteilt das Gericht in diesem Fall

    Am Ende aber ist sich Staatsanwältin Fink sicher: Der Aggressor war der Ältere, der dem Jüngeren Anweisungen erteilt hatte. Fink fordert für ihn eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Der Jüngere, der seit Ende November in U-Haft sitzt, soll mit einer Geldstrafe davonkommen.

    Richterin Katrin Krempl aber, der man deutlich anmerkt, dass sie schwer erkältet ist und sich mit verstopfter Nase durch den Prozess kämpft, verurteilt beide Kontrahenten zu einer Gesamtstrafe von jeweils sieben Monaten auf Bewährung. Der Ältere bekommt zudem eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro aufgebrummt. Der Jüngere hat schon in der Untersuchungshaft „gebüßt“ und kommt ohne Auflage davon. Der Haftbefehl gegen ihn wird aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Die fehlende Dolmetscherin reiste übrigens noch während der Verhandlung extra aus Augsburg an – und traf rechtzeitig bis zur Vernehmung der Bulgarisch sprechenden Zeugin ein.

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