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Unterallgäu: Zugeschickter Kinderporno bringt 23-Jährige vor Gericht

Unterallgäu

Zugeschickter Kinderporno bringt 23-Jährige vor Gericht

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    Der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien ist verboten. Die Straftat wird wegen dem häufig sorglosen Umgang mit dem Smartphone jedoch immer häufiger.
    Der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien ist verboten. Die Straftat wird wegen dem häufig sorglosen Umgang mit dem Smartphone jedoch immer häufiger. Foto: Silas Stein, dpa (Symbolfoto)

    Viele von uns kennen es: In je mehr Gruppen von Messenger-Apps man Mitglied ist, desto mehr Fotos und Videos bekommt man aufs Smartphone geschickt. Einer 23-jährigen Unterallgäuerin wurde das zum Verhängnis. Ihr wurde in einer Gruppe mit Bekannten ein kinderpornografisches Video sowie ein jugendpornografisches Bild geschickt, wofür sie als Angeklagte vor Gericht steht – und damit ist sie kein Einzelfall. Die Auswertung ihrer Handydaten sorgt bei der Richterin für ungläubiges Staunen.

    Die Angeklagte spricht sehr selbstsicher vor der Richtern. Sie streitet nicht ab, was ihr von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird: der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften, wie es offiziell heißt. Die Staatsanwältin, die die Anklageschrift vorliest, betont zusätzlich, dass die Angeklagte von sich selbst aus nichts unternommen habe, um die Dateien von ihrem Handy zu entfernen.

    Angeklagte: Das kinderpornografische Video habe sie nie gesehen

    Die 23-Jährige beteuert, dass alle Bilder und Videos automatisch heruntergeladen worden seien. Die entsprechende Einstellung sei bei der Smartphone-App aktiviert gewesen. Die Details der Handyauswertung sorgen dann nicht nur bei Richterin und Staatsanwältin für Verblüffung. Sie zeigen auch, dass es angesichts der Menge an Nachrichten auch tatsächlich schwierig gewesen sein dürfte, alles im Blick zu haben. Die 23-Jährige habe insgesamt rund 250.000 Bilder, über 1000 Videos und über 20.000 Sprachnachrichten gespeichert gehabt, so der Hauptkommissar der Polizei, der die Auswertung vorgenommen hat und als Zeuge geladen ist.

    Täglich bekomme sie hunderte Nachrichten, von denen sie viele nicht lese – das kinderpornografische Video habe sie nie gesehen, sagt die Angeklagte. „Ich habe die Galerien nie durchgeschaut, ich hätte es auch gelöscht, wenn ich es gesehen hätte“, verteidigt sie sich. Sie habe „keinerlei Absicht, solche Nachrichten zu erhalten oder zu verbreiten“.

    "Jeder ist doch verantwortlich dafür, was er geschickt bekommt"

    „Jeder ist doch verantwortlich dafür, was er geschickt bekommt“, entgegnet die Richterin. Sie will von der Angeklagten wissen, warum sie überhaupt in der Gruppe sei, wenn sie die Nachrichten doch sowieso nicht lese. Sie sei von einer ehemaligen Bekannten hinzugefügt worden, antwortet die 23-jährige Unterallgäuerin. Am Chatverlauf der Gruppe mit etwa 40 Mitgliedern könne man sehen, dass sie sich nicht an den Interaktionen beteiligt habe. Der Hauptkommissar bestätigt, dass sie in besagter Chatgruppe nicht aktiv gewesen sei.

    Aufgefallen waren die jugendpornografischen Dateien nur durch Zufall während eines Ermittlungsverfahrens gegen eine andere Person. So kommt es dann auch, dass die 23-Jährige nicht verurteilt wird. Trotz des Besitzes der Dateien werde das Verfahren „im Hinblick auf den Strafbefehl eingestellt“, so die Richterin. Die Angeklagte solle aber „künftig aufpassen, was auf dem Handy so passiert“.

    Verfahren gegen die 23-jährige Unterallgäuerin wird eingestellt

    In diesem Punkt sieht auch Thorsten Ritter, Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen, eines der größten Probleme. Im Unterallgäu nehmen die Zahlen für den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie massiv zu. Die Kriminalpolizei stelle immer häufiger einen „sorglosen Umgang mit inkriminierten Daten“ fest. Dazu zählen neben kinder- und jugendpornografischen auch gewalt- und tierpornografische Dateien oder volksverhetzendes Material. Oftmals verbreiteten sich illegale Inhalte auf verschiedenen Apps und Plattformen, womit viele Menschen in den Besitz der verbotenen Dateien kämen. „Wenn ein einzelnes Handy dann mal ausgewertet wird, ist man direkt in einem größeren Ermittlungsverfahren“, sagt Ritter. Hausdurchsuchungen seien so zahlreich geworden, dass die Bereitschaftspolizei dafür eingesetzt werden müsse.

    Dass bereits der Besitz und nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Schriften strafbar ist, hält Ritter für wichtig. Schließlich gehe es nicht einfach nur um Dateien, sondern um Kinder, die sexuell missbraucht worden seien. „Hinter jedem Bild steckt eine Kinderseele“, sagt er.

    Besitz von Kinderpornografie nimmt im Unterallgäu massiv zu

    Laut Polizeilicher Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West gab es bei den Sexualdelikten im Jahr 2020 einen Anstieg um 263 Fälle zum Vorjahr. Allein 90 dieser Fälle gehen auf den Besitz und das Verschaffen kinderpornografischer Schriften zurück. Das Tatmittel Internet nehme dabei stetig zu und das Alter der Tatverdächtigen ab. Hauptgrund sei ein zu unreflektierter Umgang mit dem Smartphone unter Jugendlichen. Das beziehe sich laut Kriminalstatistik sowohl auf tatsächlich durch Missbrauch entstandenes Bildmaterial, als auch auf freiwillige, selbstgefertigte Aufnahmen durch Minderjährige.

    Ein Problem sei, dass Kinder immer früher Smartphones bekämen, sagt Ritter. Dafür brauche es aber die Begleitung der Eltern. Schließlich nutze die Täterseite häufig die Naivität von Kindern aus. Die Gefahren des Internets sollten darüber hinaus auch noch mehr in der Schule thematisiert werden.

    Was tun, wenn man in eine solche Situation kommt?

    Doch was sollen Betroffene tun, die in so eine Situation kommen? Bekommt man etwas geschickt, das illegal ist, soll man schnell handeln, empfiehlt Ritter. Es soll nichts verschwiegen werden – Kinder sollten mit ihren Eltern oder Lehrern zur Polizei gehen. Wer selbst nichts getan hat und von sich aus handelt, habe auch nichts zu befürchten, so Ritter. Außerdem sollten Kinder dafür sensibilisiert werden, nicht auf zweifelhafte Angebote oder Anfragen von Menschen im Internet einzugehen.

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