Wenn Pressevertreter immer wieder vor Polizei und Feuerwehr vor Ort sind, dann müssen die Journalisten gut informiert sein. Und da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie haben irgendwo in der Rettungskette einen Informanten sitzen oder sie beschaffen sich die Infos durch Abhören des Dienstfunks von Polizei oder Rettungsleitstellen. Vor dem Amtsgericht Memmingen mussten sich nun drei Vertreter der freien Presse verantworten, die zum Teil Nachrichtenseiten im Internet betreiben. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen einen Verstoß gegen das Fernemeldegesetz wegen unberechtigten Abhörens von Fernmeldegesprächen vor. Ganz so einfach waren ihnen diese Verstöße nicht nachzuweisen, sodass Richterin Kathrin Krempl am Ende wie schon von der Verteidigung ins Gespräch gebracht, anbot, gegen Zahlung einer Geldbuße das Verfahren einzustellen. Auch die Staatsanwältin stimmte zu.
Unterallgäu