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Unterallgäu: Überraschung im Totschlagsprozess: Einmal Haft, zweimal Freispruch

Unterallgäu

Überraschung im Totschlagsprozess: Einmal Haft, zweimal Freispruch

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    Im September sollen drei Männer in einem ehemaligen Kurhotel in Bad Wörishofen einen Bekannten zu Tode geprügelt haben - so die Anklage. Einer von ihnen muss zehn Jahre hinter Gitter, die anderen beiden wurden freigesprochen.
    Im September sollen drei Männer in einem ehemaligen Kurhotel in Bad Wörishofen einen Bekannten zu Tode geprügelt haben - so die Anklage. Einer von ihnen muss zehn Jahre hinter Gitter, die anderen beiden wurden freigesprochen. Foto: Archivbild Max Kramer

    Es war eines der grausamsten Verbrechen der vergangenen Jahre im beschaulichen Unterallgäuer Kurort Bad Wörishofen - und der Gerichtsprozess dazu endete mit einer großen Überraschung: Drei Männer, heute 56, 37 und 34 Jahre alt, sollen im September 2018 in einem ehemaligen Kurhotel abwechselnd so lang auf einen 46-Jährigen eingeprügelt haben, bis dieser sich nicht mehr bewegte und starb - so lautete zumindest die Anklage.

    Verurteilt wurde am Freitag aber nur einer von ihnen: der Jüngste - und zwar nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen (gemeinschaftlichen) Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie einer weiteren schweren Körperverletzung, die er nicht einmal einen Monat nach dem Vorfall in Bad Wörishofen begangen haben soll. Der Mann muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Für die Tat in Bad Wörishofen erhielt er eine Einzelstrafe von neun Jahren, für die schwere Körperverletzung zwei Jahre und sechs Monate. Außerdem ordnete der Richter an, dass der Alkoholsüchtige nach drei Jahren Haft in eine Entziehungsklinik muss. Die beiden 56 und 37 Jahre alten Mitangeklagten wurden vom Landgericht Memmingen freigesprochen.

    Gericht entschied "im Zweifel für die Angeklagten"

    Einer der Angeklagten hatte gegen den 34-Jährigen ausgesagt und ihn schwer belastet. Der Haupttäter ist mehrfach einschlägig vorbestraft, was ebenso gegen ihn sprach wie "das brutale Tatbild", so Richter Christian Liebhart in seiner Urteilsbegründung. Für den 34-Jährigen sprachen seine alkoholbedingte Enthemmung, dass das Opfer ihn vorher beleidigt hatte und dass es sich um eine Spontantat gehandelt hatte.

    Wie Richter Christian Liebhart in der Urteilsbegründung sagte, lege die Vielzahl der Verletzungen nahe, dass mehrere Personen an den Misshandlungen beteiligt waren. Den beiden anderen Angeklagten sei diese Beteiligung jedoch nicht eindeutig nachzuweisen - auch wenn Blut- und DNA-Spuren sie schwer belasteten. Es sei jedoch möglich, dass der 37-Jährige und der 56-Jährige erst beim Reinigen des Tatorts mit dem Blut des Opfers in Kontakt gekommen seien. Der 56-Jährige habe zudem vor der Tat täglich Kontakt zu dem späteren Opfer gehabt und könnte dabei mit dessen DNA in Berührung gekommen sein. Die sogenannten Haltegriffverletzungen, die ein Gutachter an dem Toten feststellte, könnten entstanden sein, als die beiden das Opfer während der Prügelattacke festhielten - oder auch erst beim Umlagern des Leichnams. Letztlich wurden die beiden - "in dubio pro reo" - aufgrund dieser Zweifel freigesprochen. Sie erhalten eine Entschädigung für die Untersuchungshaft und die bei ihnen durchgeführten Hausdurchsuchungen.

    In dem Totschlagsprozess wurden zahlreiche Blut- und DNA-Spuren analysiert

    Eine elfköpfige Sonderermittlungsgruppe hatte wochenlang nach einem Motiv gesucht. Im Juni dieses Jahres begann dann der Mammut-Prozess gegen die drei Männer, denen die Staatsanwaltschaft Memmingen „gemeinschaftlichen Totschlag“ vorgeworfen hatte.

    Im Prozess hatte eine Rechtsmedizinerin detailliert von Blut- und DNA-Spuren berichtet, die am Tatort, am Toten und an Gegenständen der Angeklagten gefunden worden waren. Das Opfer hat durch rund 60 Schläge und Tritte unter anderem ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten – als Todesursache wird jedoch Ersticken angegeben. Nach einem Nasenbeinbruch bekam der bewusstlose Mann wohl wegen Einblutungen keine Luft mehr.

    Wie es genau zu dem Gewaltexzess kam, darüber hüllten sich die Angeklagten, die in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurden, aber auch deutsche Pässe haben, in Schweigen. Laut Staatsanwaltschaft hatte der 56-Jährige bereits am Mittag begonnen, sich in seinem Zimmer zu betrinken. Mit dabei war auch sein Zimmernachbar – das spätere Opfer. Die beiden anderen Angeklagten gesellten sich dazu, es flossen Bier und Wodka. Kurz nach Mitternacht sei es schließlich zu dem tödlichen Streit gekommen. Warum, blieb unklar.

    Als die Polizei kam, war der Teppichboden komplett durchnässt

    Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass die Angeklagten abwechselnd auf das Opfer losgegangen waren: Zwei der Männer sollen den 46-Jährigen festgehalten haben, während der Dritte zuschlug und -trat. Sie ließen laut Anklage erst von ihm ab, als er bewegungslos und bäuchlings auf dem Boden lag. Anschließend misshandelten sie den Mann laut Anklage mit einer der geleerten Wodka-Flaschen, der 34-jährige Angeklagte dokumentierte das offenbar mit einem Foto. Nach dem Tod ihres Opfers versuchten die Täter demnach, Tatort und Leiche mit Wasser zu reinigen – und zwar so, dass der Teppichboden noch bei der Ankunft der Polizei komplett durchnässt gewesen sei.

    Fassungslosigkeit über die Freisprüche herrschte unter den Prozessbeobachtern. Einer von ihnen kommentierte das Urteil mit dem Wort "Wahnsinn!".

    Wir haben von jedem Verhandlungstag im Prozess gegen die drei Männer berichtet. Hier finden Sie alle Artikel noch einmal zum Nachlesen:

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