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Unterallgäu: Tierschutz: Unterallgäuer soll Verein um 135.000 Euro geschädigt haben

Unterallgäu

Tierschutz: Unterallgäuer soll Verein um 135.000 Euro geschädigt haben

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    Der frühere Vorsitzende des Tierschutzvereins Kaufbeuren steht vor Gericht. Er soll unrechtmäßig Geld ausgegeben haben.
    Der frühere Vorsitzende des Tierschutzvereins Kaufbeuren steht vor Gericht. Er soll unrechtmäßig Geld ausgegeben haben.

    Es war der dritte Anlauf zum Betrugsprozess gegen den früheren Vorsitzenden des Tierschutzvereins Kaufbeuren und Umgebung sowie seiner Frau. Und diesmal konnte sich das Kaufbeurer Amtsgericht statt mit Formalien mit der Wahrheitsfindung beschäftigen. Es gab aber noch kein Urteil. Wie berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem Unterallgäuer vor, während seiner etwa fünfjährigen Amtszeit knapp 135.000 Euro aus dem Vereinsvermögen unrechtmäßig ausgegeben zu haben.

    Unter anderem erhielt seine Frau für die Mitarbeit im Tierheim Beckstetten, das der Verein führt, zeitweise fast 5000 Euro Honorar pro Monat. Das Tierheim wird von Unterallgäuer Gemeinden unterstützt, unter anderem von der Stadt Bad Wörishofen mit 15.000 Euro pro Jahr. Der Tierschutzverein, der als Nebenkläger auftritt, geht sogar von einem Schaden von 177.000 Euro aus, die er von seinem ehemaligen Vorsitzenden samt Zinsen zurückfordert.

    Eigentlich hätte der Prozess Mitte Oktober beginnen sollen. Doch die Angeklagten waren damals nicht zur Verhandlung erschienen. Daraufhin wurde Haftbefehl erlassen. Der Start der Hauptverhandlung verzögerte sich ein weiteres Mal wegen möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Ehefrau. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren gegen die ebenfalls angeklagte damalige Kassenwartin des Vereins gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt.

    Das Verfahren gegen eine weitere Beschuldigte wurde gegen eine Geldauflage eingestellt

    Das Gericht ging von einer geringen Schuld der Ostallgäuerin aus, die im Verfahren gegen den Ex-Vorsitzenden und seine Frau nun als Zeugin auftrat. Sie und weitere frühere Vorstandsmitglieder sagten aus, dass die Angeklagten den Tierschutzverein sehr straff und eigenmächtig geleitet hätten, obwohl die Frau des Ex-Vorsitzenden nie ein offizielles Amt im Vorstand hatte. „Die Satzung hat mich nie interessiert“, sagte diese. Angesichts der „katastrophalen Zustände“, die nach dem Amtsantritt ihres Mannes 2013 im Tierheim Beckstetten geherrscht hätten, habe dringender Handlungsbedarf bestanden. Als dann auch noch auf einen Schlag etwa 30 Katzen mit einer hochansteckenden Krankheit ins Heim kamen, habe sie ihr Wissen als langjährige Mitarbeiterin in der Pflege einbringen müssen. „Massiver Personalmangel“ führte anschließend dazu, dass sie sich nicht nur um die Seuchenfälle gekümmert und – wie in einem Werkvertrag vereinbart – ein 30-seitiges Betriebs- und Hygienekonzept für das Tierheim verfasst habe. Vielmehr habe sie über Monate hinweg oft die Arbeit von mehreren Tierpflegern übernehmen müssen – größtenteils zum vereinbarten Honorarsatz von 30 Euro pro Stunde, während die entsprechenden Fachkräfte üblicherweise einen Stundenlohn von maximal 15 Euro beziehen. Die einzelnen Honorarrechnungen der Angeklagten lagen zudem immer knapp unter dem Betrag von 5000 Euro, über den der Vorsitzende ohne eigenen Vorstandsbeschluss verfügen konnte.

    Bericht über ein Detektivbüro, das krankgeschriebene Mitarbeiterinnen beschattet habe

    Dass der Personalmangel wohl auch mit dem Arbeitsklima im Heim und dem Führungsstil des beklagten Ehepaars zusammenhing, lässt ein weiterer Komplex der Anklage vermuten: Weil die beiden davon überzeugt waren, dass zwei krankgeschriebene Mitarbeiterinnen nur „blau machen“, wurde ein Detektivbüro mit deren Beschattung beauftragt. Kosten: über 30.000 Euro. „Als ich das erfahren habe, bin ich aus allen Wolken gefallen“, sagte ein Ex-Vorstandsmitglied. Auch von ständigen Querelen im Verein wurde berichtet.

    Kurz vor der Abwahl des Angeklagten 2018 habe dieser dann das Führungsteam dazu „gedrängt“, diese und weitere Ausgaben nachträglich zu beschließen, was im Vertrauen auf dessen Kompetenz geschehen sei.

    Die Richterin machte jedoch deutlich, dass diese späten Genehmigungen juristisch kaum von Bedeutung sein dürften. Bis Anfang Januar sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.

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