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Unterallgäu: Politik in der Pandemie: Parteitreffen trotz Lockdowns

Unterallgäu

Politik in der Pandemie: Parteitreffen trotz Lockdowns

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    Volle Säle sind bei den Ortsversammlungen der CSU derzeit nicht zulässig. Aber ganz auf Präsenzveranstaltungen verzichten mag die Partei auch in diesem Jahr nicht.
    Volle Säle sind bei den Ortsversammlungen der CSU derzeit nicht zulässig. Aber ganz auf Präsenzveranstaltungen verzichten mag die Partei auch in diesem Jahr nicht. Foto: Thorsten Jordan (Symbolfoto)

    Das Ziel des Lockdowns ist es, Kontakte zu vermeiden. Dennoch halten CSU, ÖDP, Grüne und SPD im Landkreis Unterallgäu Präsenzversammlungen ab. Warum ist das so? Und ist es gerechtfertigt?

    CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsführerin Ulrike Höfer hat in diesen Wochen alle Hände voll zu tun. 41 CSU-Ortsverbände gibt es im Unterallgäu, und alle müssen ihre Delegierten zur Teilkreisvertreterversammlung wählen. Aus diesem Kreis wiederum wird der Kandidat für die Bundestagswahl gewählt, die am 26. September stattfindet.

    Für Parteien gelten in der Pandemie Ausnahmen

    In Zeiten von Corona werden Präsenzveranstaltungen generell kritisch gesehen, weil dadurch die Gefahr besteht, dass sich das Virus weiter verbreitet. Für Parteien gelten hier aber Ausnahmen, „weil Demokratie auch in Corona-Zeiten nicht pausieren darf“, wie die Landesleitung der CSU argumentiert. Die Unterbezirksvorsitzende der SPD, Petra Beer, sieht es ähnlich. Im Sinne der Demokratie sei das notwendig. Parteien dürfen also Vor-Ort-Veranstaltungen organisieren, allerdings nur unter strengen Hygieneauflagen wie Abstände einhalten und das Tragen von FFP2-Masken.

    Die SPD hat im Mindelheimer Forum getagt und ihre Kandidatin Regina Leenders für die Bundestagswahl aufgestellt. 36 Menschen waren anwesend, die Hygienevorgaben seien akribisch eingehalten worden. Alle hatten ihre FFP2-Masken aufbehalten.

    Die Versammlungen sind auch für die Parteimitglieder erklärungsbedürftig

    Ulrike Höfer rechnet damit, dass bei der CSU jeweils deutlich unter 100 Teilnehmer zusammenkommen werden. In vielen Fällen werden es keine 30 sein. Dabei dürfte sich die Spannung bei den Wahlen in Grenzen halten. Bekannt ist bisher, dass die Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke für den Bundeswahlkreis 257 Ostallgäu und Dr. Georg Nüßlein für Neu-Ulm (Wahlkreis 255) wieder antreten werden. Sie können auf die meisten Vorsitzenden und die Kreisvorstände bauen. Von weiteren CSU-Bewerbern ist bisher nichts durchgesickert. Der größte Teil des Unterallgäus gehört zum Einzugsbereich Strackes.

    In einem Brief wurden alle Mitglieder über die Lage informiert. Die Versammlungen sind ganz offensichtlich auch für die Mitglieder selbst erklärungsbedürftig. Denn da kommen während der Corona-Pandemie ganz bewusst Menschen zusammen, obwohl es das Ziel nahezu aller Auflagen ist, Kontakte zu begrenzen. Deshalb wird den Parteifreunden – nicht wenige davon zählen allein schon altersbedingt zur Risikogruppe – ausführlich erklärt, warum ein solches Zusammenkommen in Ordnung ist.

    Der „wichtige Hinweis zur Zulässigkeit der Ortshauptversammlung“ erstreckt sich über eine eng beschriebene Seite. Darin heißt es, dass die Satzung der CSU derzeit noch keine andere Möglichkeit zulässt als die persönliche Anwesenheit bei einer solchen Veranstaltung. Eine Satzungsänderung wäre nur im Rahmen eines Parteitags möglich, der wiederum als Präsenzveranstaltung erfolgen müsse. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die CSU keinen Sonderweg für sich in Anspruch nimmt, da „überall im Land seit Monaten entsprechende Versammlungen unterschiedlichster Parteien“ stattfinden.

    Parteien beziehen sich auf ihre verfassungsrechtliche Stellung

    Ein weiteres Zulässigkeitsargument in dem Schreiben, dessen Gerüst von der CSU-Landesleitung formuliert worden ist, bezieht sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Stellung der Parteien, die an der politischen Willensbildung mitwirkten. Das unterscheide sie von Vereinen oder Gruppen aus dem vorpolitischen Bereich.

    Damit seien auch Wahl- und Aufstellungsversammlungen der Parteien von der Verfassung geschützt und unterlägen im Bereich des Freistaats dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Unter Beachtung der Auflagen, die die Verordnung zum Infektionsschutz vorschreibt, sind demnach Versammlungen bis zu 100 Personen zugelassen. Darüber hinaus müsse eine Sondergenehmigung von den örtlichen Behörden eingeholt werden.

    Manche Treffen haben im Freien stattgefunden

    Höfer sagt, die meisten dieser notwendigen Treffen seien terminiert. Fünf stehen für das Unterallgäu noch aus. Von zweien habe sie zurückgemeldet bekommen, dass sie noch zuwarten wollen. Sie setzen auf weiter sinkende Infektionszahlen. Ihr Argument: So lange Wirtschaften geschlossen bleiben müssen, finden sie es nicht angemessen, dass in einer solchen Zeit Parteiveranstaltungen stattfinden.

    Ein Treffen hat bisher im Freien stattgefunden. Keines habe länger als eine halbe Stunde gedauert, dann waren alle Formalien erfüllt. Im Allgäu hat ein SPD-Ortsverein auf einem Parkplatz getagt. Kommuniziert wurde online per Zoom.

    Online-Veranstaltungen: Parteien fürchten Anfechtungen

    Online-Veranstaltungen scheuen die Parteien aber, weil sie Anfechtungen fürchten. Auch der Aufwand sei ungleich größer. Und man würde Mitglieder ausschließen, was nicht zulässig ist. Manche der CSU-Mitglieder hätten weder Computer noch E-Mail, sagt Höfer. Videokonferenzen scheitern in manchen Orten auch an der schlechten Internetverbindung.

    Auch müsste eine Online-Wahl in Form einer Briefwahl abgesichert werden. Die müsste ablaufen wie bei einer Kommunalwahl, sagt Höfer. Wahlschein und Wahlzettel dürften nur im Beisein eines Wahlvorstands geöffnet werden. Auch ein Protokoll müsste angefertigt werden. Und nicht zuletzt wäre dieses Verfahren mit hohen Kosten verbunden, die sich die CSU gerne sparen möchte.

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