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Unterallgäu: Pizzabote betatscht 14-Jährige

Unterallgäu

Pizzabote betatscht 14-Jährige

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    Ein Pizzabote hat eine 14-jährige Kundin betatscht und stand nun vor Gericht.
    Ein Pizzabote hat eine 14-jährige Kundin betatscht und stand nun vor Gericht. Foto: Wagner

    So hatte sich eine 14-jährige Unterallgäuerin diesen Abend garantiert nicht vorgestellt: Als sie im vergangenen Oktober dem Pizzaboten die Tür öffnet, drängt sich der deutlich ältere Mann ins Haus, schließt die Tür, umarmt das Mädchen gegen seinen Willen und streicht ihm mit der Hand übers Gesäß. Hübsch sei sie geworden, sagt er – und lässt erst von ihr ab, als sie behauptet, dass ihre Oma jeden Moment kommt. Seiner Bitte, niemandem etwas zu sagen, folgt die 14-Jährige glücklicherweise nicht – und so musste sich der Mann nun wegen sexueller Nötigung vor dem Memminger Amtsgericht verantworten.

    Richter Markus Veit machte jedoch gleich zu Beginn deutlich, dass er diesen Vorwurf für ein wenig überzogen hielt. „Das ist ja wohl ein Grenzfall und eher eine sexuelle Belästigung als eine sexuelle Nötigung“, befand er. Um sich rückzuversichern, wie schwerwiegend der Vorfall war, rief er die 14-Jährige in den Zeugenstand – obwohl ihr das der Angeklagte mit seinem Geständnis gleich zu Beginn der Verhandlung gerne erspart hätte. Er wisse nicht, was an diesem Tag über ihn gekommen sei, ließ er über seine Verteidigerin Anja Mack mitteilen und entschuldigte sich nochmals bei der 14-Jährigen, der er zudem ein Schmerzensgeld anbot.

    Die 14-jährige Unterallgäuerin macht seitdem Männern nicht mehr die Tür auf

    Bei dieser hat der Vorfall Spuren hinterlassen: Männern mache sie seither die Tür nicht mehr auf, sagte sie und ihre Mutter ergänzte, dass das Haus nun videoüberwacht sei, „damit so was nicht mehr passiert“.

    Letztlich folgte aber auch der Staatsanwalt der Einschätzung des Richters, dass es sich eher um eine sexuelle Belästigung handelte. Die Berührung sei laut der Aussage des Mädchens eher ein leichtes Streicheln gewesen. „Was das Ganze aber nicht bagatellisieren soll. So etwas geht gar nicht und ist nicht spaßig!“, betonte er. Er habe jedoch den Eindruck, dass die 14-Jährige den Vorfall ganz gut zu verkraften scheine. Weil der Angeklagte zudem bislang nicht vorbestraft ist und sich bei dem Mädchen und seinen Eltern entschuldigt hat, hielt er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 40 Euro, also insgesamt 3600 Euro für angemessen.

    So verurteilte der Richter den Unterallgäuer Pizzaboten

    Auch die Verteidigerin plädierte für eine Geldstrafe, die ihrer Meinung nach aber auch niedriger ausfallen könnte. „Der Angeklagte hat verstanden, dass so etwas überhaupt nicht geht. Das war ein einmaliger Ausrutscher“, sagte sie. Richter Veit verurteilte den Mann schließlich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 2100 Euro. "Ein bisschen mehr, dann wär’s Nötigung gewesen“, verdeutlichte er dem Angeklagten. „Da sind’s mit bis zu sechs Monaten Haft dabei."

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