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Unterallgäu: Mehr Allgäuer brauchen Unterstützung vom Staat

Unterallgäu

Mehr Allgäuer brauchen Unterstützung vom Staat

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    Immer mehr Allgäuer brauchen Unterstützung von der Agentur für Arbeit.
    Immer mehr Allgäuer brauchen Unterstützung von der Agentur für Arbeit.

    Arbeitslose Menschen werden seit Einführung der sozialen Grundsicherung von der Arbeitsagentur und in den Jobcentern betreut. In beiden Bereichen waren im Januar mehr Menschen arbeitslos gemeldet, die Zunahme war jedoch unterschiedlich stark.

    Das gilt sowohl beim Vergleich mit dem Vormonat wie auch im Jahresvergleich zu 2020. Die Vermittler der Agentur für Arbeit kümmerten sich im Januar um knapp 9.970 arbeitslose Allgäuer, gut 1.300 mehr als im Dezember. Im Bereich der sozialen Grundsicherung waren die sieben Allgäuer Jobcenter für 3.900 arbeitslose Frauen und Männer zuständig, 180 mehr als im Dezember. Im langfristigen Vergleich der vergangenen Jahre liegt die Zahl der Menschen in der Grundsicherung immer in etwa auf demselben Niveau; die Anzahl der Menschen, die Arbeitslosengeld I erhalten, ist hingegen gestiegen – von knapp unter 8000 im Januar 2017 bis knapp unter 10.000 im Januar 2021.

    Warum viele Menschen nicht als "arbeitslos" gelten

    In der sozialen Grundsicherung werden neben arbeitslosen Menschen weitere Personengruppen zusammengefasst. Zahlreiche Menschen gelten nicht als arbeitslos im Sinne des Gesetzgebers, weil sie zum Beispiel kleine Kinder versorgen, Angehörige pflegen, sich in einer Qualifizierung befinden oder mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Im Jahresvergleich ist die Zahl der Haushalte im Allgäu, die auf Grundsicherung angewiesen sind – sogenannte „Bedarfsgemeinschaften“ – um knapp acht Prozent auf annähernd 8250 gestiegen. Die Zahl der erwerbsfähigen Empfänger von Grundsicherung ist um annähernd 700 auf gut 10.220 Allgäuer gewachsen.

    Mit der Ausbreitung des Coronavirus erhöhte sich die Zahl der Kunden in den Jobcentern auch um Menschen, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen aufgrund des Bezugs von Kurzarbeitergeld nicht mehr vollständig aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Daneben ist auch eine Reihe von Solo-Selbstständigen auf Leistungen der Jobcenter angewiesen, weil sie ihrer Tätigkeit aufgrund der Corona-Einschränkungen nicht mehr im vollem Umfang nachgehen können. Beide Personengruppen zählen nicht zum Kreis der arbeitslosen Menschen. (mz)

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