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Unterallgäu: Kurioser Gerichtsfall: Zu viel Personal im Seniorenheim?

Unterallgäu

Kurioser Gerichtsfall: Zu viel Personal im Seniorenheim?

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    Wie viel Personal ist in einem Seniorenheim nötig? Unter anderem um diese Frage ging es bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht.
    Wie viel Personal ist in einem Seniorenheim nötig? Unter anderem um diese Frage ging es bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht.

    Landauf, landab wird händeringend nach geeignetem Personal für die Pflege älterer Menschen gesucht. Umso erstaunlicher, dass in einer Senioren-Residenz im Unterallgäu deutlich mehr Personal beschäftigt worden sein soll, als vorgesehen. Doch dieser Umstand war nicht der eigentliche Anlass für einen Prozess in der Memminger Außenstelle des Arbeitsgerichts Kempten.

    Weil viel zu tun war und weil sie später erkrankte, konnte die Leiterin des Altenheimes keinen Urlaub nehmen. Nach ihrem Ausscheiden zum Ende des vergangenen Jahres wollte sie einen angemessenen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub. Doch der wurde ihr von den Geschäftsführern der Einrichtung verweigert. Also wandte sich die ehemalige Einrichtungsleiterin an Johannes Volz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ulm, um eine angemessene Entschädigung einzuklagen. Ein „Gütetermin“ scheiterte. Stattdessen wurde vonseiten der Geschäftsführer „Widerklage“ erhoben, quasi eine Gegenklage.

    Der Anwalt spricht von einem hohen Schaden in dem Seniorenheim

    Die ehemalige Leiterin habe „über 20 Prozent mehr Personal beschäftigt, als benötigt wurde“, sagte Anwalt Sebastian Marberg aus Koblenz, der Vertreter der Beklagtenpartei. Dadurch sei seinen Mandanten ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf einen Ausgleich für ihren nicht angetretenen Urlaub. Sie müsse vielmehr den aufgrund des überhöhten Personalansatzes entstandenen Schaden ersetzen.

    Bei der Verhandlung vor der Kammer des Arbeitsgerichts ging es teilweise heiß her. Immer wieder fielen sich die streitenden Anwälte gegenseitig ins Wort. Der Vorsitzende Richter bemühte sich sichtlich um eine Einigung und unterbrach mehrmals die Sitzung, um den streitenden Parteien Gelegenheit zu geben, sich mit ihren Mandanten zu beraten. Schließlich machte Rechtsanwalt Marberg ein Angebot. Man wäre bereit, „einen Schlussstrich zu ziehen“, wenn die Klage zurückgenommen wird. Rechtsanwalt Volz aber blieb hartnäckig. Der nicht genommene Urlaub müsse bezahlt werden. Volz zu seinem Gegenüber: „Sie werden den Prozess verlieren.“

    Schließlich erkundigte sich der Kammervorsitzende, ob ein Vergleichsangebot vonseiten des Gerichts gewünscht sei. Nach allgemeiner Zustimmung zog sich das Gericht zur Beratung zurück, ehe ein beisitzender ehrenamtlicher Richter schließlich vorschlug, dass die Beklagten 10.000 Euro Entschädigung zahlen sollten.

    Am Ende stimmten beide Parteien dem Vergleich des Memminger Gerichts zu

    Für einen Moment wurde es still im Sitzungssaal. Dann stimmten beide Prozessparteien dem Vergleich zu. Die Erleichterung war spürbar. Beide Parteien beantragten die Festsetzung des Gegenstandswertes, der dem Streitwert im Zivilrecht gleichzusetzen ist. Er wurde mit Zustimmung beider Anwälte auf knapp über 140.000 Euro festgesetzt. Die Gerichtskosten übrigens werden im Falle eines Vergleichs niedergeschlagen. Und die Anwaltskosten? Das Honorar für ihren Rechtsvertreter bezahlt jede Partei selbst. Und das Honorar richtet sich nach dem Streitwert.

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