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Unterallgäu: Kliniken: Der Landkreis haftet und zahlt

Unterallgäu

Kliniken: Der Landkreis haftet und zahlt

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    Die Kliniken in Ottobeuren (Bild) und Mindelheim gehören zum Klinikverbund Allgäu. Damit dieser in den Genuss von Fördermitteln kommt, übernimmt der Landkreis Bürgschaften und gleicht ein Defizit mit aus.
    Die Kliniken in Ottobeuren (Bild) und Mindelheim gehören zum Klinikverbund Allgäu. Damit dieser in den Genuss von Fördermitteln kommt, übernimmt der Landkreis Bürgschaften und gleicht ein Defizit mit aus. Foto: Ralf Lienert

    Auch wenn sie am Ende geschlossen zustimmten, war einigen Mitgliedern des Kreisausschusses bei diesen beiden Entscheidungen spürbar unwohl: Sie beschlossen, dass der Landkreis für Investitionen an den Kliniken in Immenstadt und Kempten bürgen soll. Außerdem stimmten sie zu, dass der Landkreis sich am Defizitausgleich für die Geburtshilfe an der Klinik

    So bleibe dem Landkreis im Fall der Bürgschaften im Grunde gar keine andere Wahl. Die Bürgschaften sind nämlich notwendig, damit die beiden Kliniken in den Genuss von Fördermitteln des Freistaats kommen. Dieser verlangt vor der Auszahlung Sicherheiten. Grund ist die Rechtsform des Klinikverbunds als gGmbH, also als gemeinnützige Gesellschaft mit eben nur beschränkter Haftung.

    Für die früheren Kommunalunternehmen musste der Landkreis Unterallgäu keine Bürgschaften übernehmen

    Als die Kliniken im Unterallgäu noch ein Kommunalunternehmen waren, musste der Landkreis dagegen keine Bürgschaften übernehmen, weil er nach der gesetzlichen Gewährträgerhaftung ohnehin unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens haftete. Es habe also bereits vor der Klinikfusion entsprechende Sicherheiten für den Freistaat Bayern gegeben, nur hätten diese wegen der Rechtsform des Unternehmens bereits kraft Gesetzes gegolten und mussten nicht förmlich als Bürgschaft eingegangen werden, erklärte der Kreiskämmerer.

    „Die Haftungssituation hat sich also diesbezüglich nicht wesentlich verändert“, so Seefried, der deutlich machte: „Alternativen gibt es keine. Wenn wir Förderungen wollen, müssen wir dem Freistaat Sicherheiten geben.“ Die Erklärung von Bürgschaften werde auch in Zukunft regelmäßig erforderlich sein, da ansonsten keine Fördermittel ausgezahlt werden.

    Insgesamt übernimmt der Landkreis Unterallgäu für die Kliniken in Immenstadt und Kempten Bürgschaften in Höhe von mehr als 700.000 Euro

    Konkret ging es um eine Bürgschaft in Höhe von 215.600 Euro für die geplante Erneuerung des Notstromaggregats und die Anpassung der Stromverteiler an der Klinik Immenstadt. Die zweite Bürgschaft in Höhe von rund 486.000 Euro ist für die in Kempten vorgesehene Netzwerkerschließung, Digitalisierung und den Brandschutz im C-Bau des Klinikums erforderlich.

    Wie Seefried weiter erläuterte, sind die Bürgschaften auf eine Laufzeit von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der geförderten Anlagen befristet. Das Bürgschaftsvolumen verringere sich während der Laufzeit entsprechend den Abschreibungen.

    Erst wenn das Defizit der Geburtshilfe in Immenstadt ausgeglichen wird, gibt es eine Förderung vom Freistaat Bayern

    Und auch bei der zweiten Entscheidung, sich am Defizitausgleich für die Geburtshilfe in Immenstadt zu beteiligen, ist eine Förderung des Freistaats ausschlaggebend: Dieser übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 85 Prozent des Defizits, wenn vorab die Träger 15 Prozent dieses Defizits ausgleichen. Dieses betrug im vergangenen Jahr rund 1,1 Millionen Euro, sodass den Träger-Gebietskörperschaften nach Abzug der Förderung ein Eigenanteil von 165.000 Euro verbliebe.

    Nun fiel das Defizit zwar bereits 2019 an, als das Unterallgäu dem Klinikverbund noch gar nicht angehörte. Da die Förderung aber erst 2020 ertragswirksam wird und dem nun gemeinsamen Unternehmen zugute kommt, hatte der Landkreis Oberallgäu darum gebeten, den Eigenanteil auf alle drei Träger zu verteilen. Für das Unterallgäu bedeutet das eine Beteiligung in Höhe von 55.000 Euro.

    Zugleich hat der Landkreis Oberallgäu laut Landrat Alex Eder zugesagt, dass er im umgekehrten Fall auch ein Defizit der Geburtshilfestation in Mindelheim ausgleichen würde. Diese kam bislang nicht in den Genuss der Förderung, weil dafür – neben weiteren Voraussetzungen – mindestens die Hälfte der Neugeborenen im Unterallgäu in der

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